Drucksache - 1802/II
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Das
Bezirksamt wird ersucht, die geltende Negativliste bezüglich des sog.
Bauchladenhandels nach der Sinnhaftigkeit zu überprüfen und der BVV bis zur
Sommerpause 2005 eine überarbeitete Fassung vorzulegen. Die in der Liste
benannten Straßen sind mit einer Begründung über die Notwendigkeit betreffend
Sinn und Zweck des Verbots auszuweisen. Erledigungsfrist:
28.07.2005 |
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