Drucksache - 1742/II
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, aufzuzeigen, wo eine Unterversorgung mit
Einzelhandelseinrichtungen besteht, unter Nennung der fehlenden Infrastruktur,
um eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage für derart künftige
Nutzungsvorhaben zu erhalten und Gewerbesuchende entsprechend beraten zu
können. Im Wege der
Analyse der Einzelhandelsstruktur ist auch eine Überversorgung auszuweisen. Die
Bedarfsermittlung ist an Hand der Gewerbean- und –abmeldungen fortzuschreiben. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Verkehr empfiehlt die Ablehnung
des Antrages ( 3 Jastimmen, 8 Neinstimmen, 0 Enthaltungen). |
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