Drucksache - 1636/II  

 
 
Betreff: Wohnungspool Angemessener Wohnraum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2005 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Soziales u. Gesundheit Entscheidung
15.03.2005 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
17.08.2005 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit (offen)     
08.09.2005 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Ausschuss abgelehnt   
SanQuaBau Entscheidung
28.09.2005 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.09.2005 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.01.2005
2. Beschlussempfehlung SozGes vom 12.09.2005
3. Beschlussempfehlung SanQuaBau vom 29.09.2005
4. Beschluss vom 04.10.2005
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.05.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                1636/II

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Wohnungspool Angemessener Wohnraum

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.09.2005 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1636/II):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, einen Wohnungspool für angemessenen Wohnraum zu bilden.

Die Wohnungen aus diesem Pool sollen vorrangig MieterInnen zur Verfügung stehen, die zukünftig wegen des Bezuges von ALG II in angemessene Wohnungen umziehen müssen.

Der Wohnungspool soll u.a. durch Wohnungen getragen werden, für die der Bezirk in Folge öffentlicher Förderung der Sanierung das Belegrecht hat und die für die Versorgung sanierungsbetroffener Mieter in den Sanierungsgebieten des Bezirkes nicht benötigt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 19.05.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Bezug nehmend auf die im Rahmen der Sanierung geförderten Wohnungen in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten wurden von Berlin mit den Eigentümern Förderverträge geschlossen, die ein Belegungsrecht vorrangig für sanierungsbetroffene Haushalte und nachrangig für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen vorsehen.

Weitergehende Belegungsvorgaben sind in diesen Förderverträgen nicht enthalten, so dass dies nur auf freiwilliger Basis geschehen könnte.

 

Im Rahmen des bezirklichen Belegungsverfahrens werden den Eigentümern derzeit bereits Wohnungssuchende von der beauftragten Mieterberatungsgesellschaft ASUM vorgeschlagen, die dort mit einer vorrangigen Priorität eingeschätzt werden, sofern keine sanierungsbetroffenen Bewerber zur Verfügung stehen.

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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