Drucksache - 1493/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht in Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung SenSBW, der BIM sowie dem LAF zu prüfen, ob im Rahmen einer möglichen Zwischennutzung auf dem östlichen Grundstück des zukünftigen ULAP Geländes Invalidenstraße 60 nach dem Rückbau des vorhandenen Gebäudes und vor Beginn der Baumaßnahmen des neuen Quartiers die im Fachvermögen der BIM befindliche Fläche für die Errichtung von modularen Unterkünften für Geflüchtete (MUF) zwischengenutzt werden kann.
Der Ausschuss für Partizipation und Integration empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrags (2 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 1 Ja-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 3 Ja-Stimmen BüDep, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthalktung der Fraktion der CDU).
Begründung: Geflüchtete Menschen werden derzeit in Berlin unter sehr schwierigen Bedingungen u.a. auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel untergebracht. Die Berliner Bezirke stehen in der Verantwortung und Pflicht angemessene Unterkünfte und Flächen bereitzustellen, um die Situation Geflüchteter dauerhaft zu verbessern. Auch der Bezirk Mitte muss seiner Verantwortung nachkommen und jede Möglichkeit ausschöpfen. Auf dem vorhandenen ULAP Geländes bieten sich nach Rückbau des vorhandenen Gebäudes potentielle Flächen zur Zwischennutzung, die sich im Besitz der BIM befinden.
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