Drucksache - 1479/VI  

 
 
Betreff: Kulturelle Gemeinschaftsnutzung auf dem Alexanderplatz stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Fischer, Riedel, Morgenstern 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Europa Entscheidung
27.05.2024 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Gleichstellung und Europa      
Weiterbildung, Kultur Entscheidung
12.06.2024 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur      
10.07.2024 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 07.05.2024
2. DS_1479_VI_Anlage 1 Antrag Nutzung Alexanderplatz
3. DS_1479_VI_Anlage 2 Antrag Nutzung Alexanderplatz
4. BE WGE vom 27.05.2024
5. ÄA zur BE SPD vom 11.06.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

die Vorhabenplanung und die nächsten Schritte zur Realisierung der angestrebten Kriterien für die Nutzung des Alexanderplatzes - Balance zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung, auch in den Veranstaltungsphasen  den betr. BVV-Ausschüssen (WeiKu, WGE) vorzustellen.

Auch die Nutzungsmöglichkeiten des Platzes für bezirkliche, oder bezirksnahe Kulturveranstaltungen (z.B. die vorgeschlagene Alexbühne) sollen geprüft werden.

Das BA wird ersucht, den betr. BVV-Ausschüssen die o.a. Umsetzungseckpunkte, sowie das aktuelle Format des Bewilligungsverfahrens/Bewilligungsgremiums für die Nutzung des Alexanderplatzes vorzustellen.


aktiv die Nutzung des Alexanderplatzes auch r kulturelle und andere Gemeinschaftsnutzung zu unterstützen, wie Stände mit Objektpräsentationen oder Vorführungen von Kulturschaffenden, ebenso das räumliche Einbeziehen von Veranstaltungen wie z.B. das Berliner Bücherfest auf den Alexanderplatz. Auch Tage für Präsentations- und Begegnungsmöglichkeit von Einrichtungen, Initiativen usw. aus der Nachbarschaft entsprechend Kiezveranstaltungen in anderen Stadtteilen aktuell z.B. am 31. Mai auf dem (noch) Nettelbeckplatz sollen mit angestrebt werden.

 

Begründung:

Die Zeit, nun  nach überwundener Coronazeit und Coronanachwirkzeit  und während noch laufender Bautätigkeit im Umfeld des Alexanderplatzes, muss für die Einleitung der o.a. Qualitätsverbesserung der programmatischen und wirtschaftlichen Nutzung des Alexanderplatzes genutzt werden, wie sie in BVV-Beschluss 1850/V  Erlöst uns vom Wettbewerb des schlechten Geschmacks auf dem Alexanderplatz  und der PM des BA-Mitte Nr. 229/2020 erarbeitet wurden. S. auch KA 0229 v. Febr. 2023.

Anlagen: BVV-Drs. 1850/V und PM des BA 229/2020

 

Nach der Aufnahme der Qualitätsverbesserungskriterien betr. den Teil gewerbliche Nutzung des Alexanderplatzes gem. BVV-Beschluss 1850/V v. „Erlöst uns vom Wettbewerb des schlechten Geschmacks auf dem Alexanderplatz“ in das bezirkliche Genehmigungsverfahren für die gewerbliche Nutzung des Alex in der V.WP, gilt es nun, möglichst vor Abschluss der örtlichen Baumaßnahmen, den Teil der aktiven kulturellen und programmatische Gemeinschaftsnutzung des Platzes zu setzen.

 

 

 

Ursprungstext bzw. Text der BE

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

die Vorhabenplanung und die nächsten Schritte zur Realisierung der angestrebten Kriterien für die Nutzung des Alexanderplatzes - Balance zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung, auch in den Veranstaltungsphasen den betr. BVV-Ausschüssen (WeiKu, WGE) vorzustellen.

Auch die Nutzungsmöglichkeiten des Platzes für bezirkliche, oder bezirksnahe Kulturveranstaltungen (z.B. die vorgeschlagene Alexbühne) sollen geprüft werden.

Das BA wird ersucht, den betr. BVV-Ausschüssen die o.a. Umsetzungseckpunkte, sowie das aktuelle Format des Bewilligungsverfahrens/Bewilligungsgremiums für die Nutzung des Alexanderplatzes vorzustellen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Europa empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 3 Enthaltungen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE).

 

Begründung:

Die Zeit, nun nach überwundener Coronazeit und Coronanachwirkzeit und während noch laufender Bautätigkeit im Umfeld des Alexanderplatzes, muss für die Einleitung der o.a. Qualitätsverbesserung der programmatischen und wirtschaftlichen Nutzung des Alexanderplatzes genutzt werden, wie sie in BVV-Beschluss 1850/V Erlöst uns vom Wettbewerb des schlechten Geschmacks auf dem Alexanderplatz und der PM des BA-Mitte Nr. 229/2020 erarbeitet wurden. S. auch KA 0229 v. Febr. 2023.

 

Anlagen: BVV-Drs. 1850/V und PM des BA 229/2020

 

 
 

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