Drucksache - 1479/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Vorhabenplanung und die nächsten Schritte zur Realisierung der angestrebten Kriterien für die Nutzung des Alexanderplatzes - Balance zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung, auch in den Veranstaltungsphasen – den betr. BVV-Ausschüssen (WeiKu, WGE) vorzustellen. Auch die Nutzungsmöglichkeiten des Platzes für bezirkliche, oder bezirksnahe Kulturveranstaltungen (z.B. die vorgeschlagene Alexbühne) sollen geprüft werden. Das BA wird ersucht, den betr. BVV-Ausschüssen die o.a. Umsetzungseckpunkte, sowie das aktuelle Format des Bewilligungsverfahrens/Bewilligungsgremiums für die Nutzung des Alexanderplatzes vorzustellen.
Begründung: Die Zeit, nun – nach überwundener Coronazeit und Coronanachwirkzeit – und während noch laufender Bautätigkeit im Umfeld des Alexanderplatzes, muss für die Einleitung der o.a. Qualitätsverbesserung der programmatischen und wirtschaftlichen Nutzung des Alexanderplatzes genutzt werden, wie sie in BVV-Beschluss 1850/V – Erlöst uns vom Wettbewerb des schlechten Geschmacks auf dem Alexanderplatz – und der PM des BA-Mitte Nr. 229/2020 erarbeitet wurden. S. auch KA 0229 v. Febr. 2023. Anlagen: BVV-Drs. 1850/V und PM des BA 229/2020
Nach der Aufnahme der Qualitätsverbesserungskriterien betr. den Teil gewerbliche Nutzung des Alexanderplatzes gem. BVV-Beschluss 1850/V v. „Erlöst uns vom Wettbewerb des schlechten Geschmacks auf dem Alexanderplatz“ in das bezirkliche Genehmigungsverfahren für die gewerbliche Nutzung des Alex in der V.WP, gilt es nun, möglichst vor Abschluss der örtlichen Baumaßnahmen, den Teil der aktiven kulturellen und programmatische Gemeinschaftsnutzung des Platzes zu setzen.
Ursprungstext bzw. Text der BE
Das Bezirksamt wird ersucht, die Vorhabenplanung und die nächsten Schritte zur Realisierung der angestrebten Kriterien für die Nutzung des Alexanderplatzes - Balance zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung, auch in den Veranstaltungsphasen – den betr. BVV-Ausschüssen (WeiKu, WGE) vorzustellen. Auch die Nutzungsmöglichkeiten des Platzes für bezirkliche, oder bezirksnahe Kulturveranstaltungen (z.B. die vorgeschlagene Alexbühne) sollen geprüft werden. Das BA wird ersucht, den betr. BVV-Ausschüssen die o.a. Umsetzungseckpunkte, sowie das aktuelle Format des Bewilligungsverfahrens/Bewilligungsgremiums für die Nutzung des Alexanderplatzes vorzustellen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Europa empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 3 Enthaltungen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE).
Begründung: Die Zeit, nun – nach überwundener Coronazeit und Coronanachwirkzeit – und während noch laufender Bautätigkeit im Umfeld des Alexanderplatzes, muss für die Einleitung der o.a. Qualitätsverbesserung der programmatischen und wirtschaftlichen Nutzung des Alexanderplatzes genutzt werden, wie sie in BVV-Beschluss 1850/V – Erlöst uns vom Wettbewerb des schlechten Geschmacks auf dem Alexanderplatz – und der PM des BA-Mitte Nr. 229/2020 erarbeitet wurden. S. auch KA 0229 v. Febr. 2023.
Anlagen: BVV-Drs. 1850/V und PM des BA 229/2020
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