Drucksache - 1475/VI  

 
 
Betreff: Müllcontainer auf öffentlichen Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, Ganz und die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA CDU vom 07.05.2024
2. Antwort des BA vom 21.06.2024

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

Die Sauberkeit in vielen Teilen der Stadt ist zunehmend nicht nur ein Ärgernis, sondern wird auch medial inzwischen vielfach thematisiert. Sauberkeit betrifft aber nicht nur den meist illegal entsorgten Müll incl. Bauschutt oder auch Dinge aus dem Haushalt. Immer wieder trifft man die zur Leerung durch Versorgungsunternehmen im öffentlichen Straßenland abgestellten Müllcontainer unterschiedlicher Müllarten an. Teilweise stehen diese aber weitaus länger dort, als es unbedingt notwendig wäre.

Als gravierendes Beispiel sei hier die teilweise die Müllentsorgung der Ernst-Reuter-Siedlung in der Weddinger Ackerstr. genannt. (siehe dazu Foto unten) Die dafür zuständigen Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft (Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG) platzieren ein Teil ihrer Container fast täglich links und/oder rechts einer Zufahrt zwischen der Ackerstr. 122 und 123. Dort stehen sie dann immer wieder mehrere Tage vor und nach einer Leerung! Auch über ein Wochenende!

 

  1. Gibt es eine allgemein gültige Verordnung o. ä. die regelt, in welcher Art und Weise Müllcontainer (Restmüll, Papier, Verpackungen usw.) auf öffentlichen Straßenland zur Bereitstellung für eine Entleerung abgestellt werden dürfen?
    1. Wenn ja, was beinhaltet diese Verordnung o. ä. bezüglich u. a. der Zeiträume vor und nach der Entleerung der Container?

 

  1. Welche Verpflichtungen gibt es hier für die zuständigen Vermieter?

 

  1. Sind die Termine für eine Entsorgung Wohnungsvermietern bekannt?
    1. Wenn nein, hält es das Bezirksamt angesichts einer zunehmenden Verschmutzung für angebracht, zur Leerung bereitgestellte Container länger als notwendig auf öffentlichen Straßenland abzustellen, oder wäre es zumutbar, diese erst kurzfristig vor einer Leerung dort abzustellen, und zeitnah danach wieder zu entfernen?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht hier das Bezirksamt, hierbei lenkend einzugreifen?

 

  1. Wie steht das Bezirksamt allgemein zur Frage abgestellter Müllcontainer im öffentlichen Straßenland hinsichtlich einer zunehmenden Verschmutzung der Stadt?

 

 

 

 

 
 

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