Drucksache - 1335/VI  

 
 
Betreff: Illegale Ferien- zu Mietwohnungen. Ein Gewinn für Berlin!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Sanehy 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA LINKE vom 20.02.2024

Ich frage das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung: Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist klar, dass Eigentümer von illegalen Ferienwohnungen nun auch rückwirkend vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotgesetzes belangt werden können. Die Bürgermeisterin hat sich in der Presse bereits positiv zum OVG-Urteil geäert und mitgeteilt, dass nun rund 1.700 Wohnungen wieder den Berliner*innen zur Verfügung stehen könnten. Auch die Fragestellerin schätzt dieses Urteil als großen Gewinn für die Mieter*innen dieser Stadt ein.

 

  1. Wird es nach Auffassung des Bezirksamt zu erhöhtem Personalbedarf zur Bearbeitung von Antragsverfahren durch die neue Rechtslage geben und falls ja, wie viel erhöhten Personalbedarf hat das Bezirksamt dem Senat bereits gemeldet? Falls nein, warum nicht?

 

  1. Ab wann dürfen die Berliner*innen mit den ersten Umwandlungen von illegalen Ferien- in Mietwohnungen rechnen?

 

 
 

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