Drucksache - 1323/VI  

 
 
Betreff: Lade- und Lieferzonen in der Triftstraße erweitern; Kurzzeitparken ermöglichen; vor Ort intensiver kontrollieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme, Böckermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Europa Entscheidung
26.02.2024 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Gleichstellung und Europa      
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Entscheidung
06.03.2024 
22. öffentliche Sitzung Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
10.04.2024 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
08.05.2024 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 13.02.2024
2. BE WGE vom 26.02.2024
3. BE VO vom 08.05.2024
4. Beschluss vom 16.05.2024

Wir ersuchen das Bezirksamt:

  1.      Im Rahmen der neu geschaffenen Fahrradstraße Triftstraße die Ladezonen zu erweitern. (Verdoppelung)
  2.      Des Weiteren eine sehr regelmäßige Kontrolle der Ladezonen durch das Ordnungsamt durchzuführen.
  3.      Darüber hinaus die Einrichtung von Kurzzeitparken (~30 Min) auf den übrigen Parkplätzen auf dem nördlichen Teil der Triftstraße zwischen Genter Straße und Müllerstraße für das hiesige Gewerbe einzurichten.
  4.      Die Schaffung von zwei zusätzlichen Kurzzeitparkplätzen durch Umsetzung von Radbügeln einzurichten.
  5.      Bei der Polizei Berlin die Einrichtung eines mobilen Blitzers zu erwirken und neben Geschwindigkeitsüberschreitungen auch Verstöße gegen den Sinn der Einbahnstraße zu ahnden.

 

 

 

Erledigungsfrist: 02.09.2024

 

 
 

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