Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
einen Preis für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung
auszuloben. Mit dem Preis sollen Personen, Personengruppen und Organisationen geehrt werden, die sich in besonderem Maß für die Rechte marginalisierter Personengruppen einsetzen. Dieses Engagement verdient mehr Aufmerksamkeit und öffentliche Wertschätzung.
Ausgezeichnet werden sollen Personen, Personengruppen oder Organisationen, die sich gegen die Diskriminierung und für die Gleichberechtigung von Personen einsetzen, die auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen
Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen
Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität
sowie des sozialen Status diskriminiert werden (nach Landesantidiskriminierungsgesetz §2). Die Kriterien des LADG können nie als abschließend gesehen werden und kann ggf. durch die BVV ergänzt und aktualisiert werden.
Die Verleihung des Preises soll zweimal pro Wahlperiode, stattfinden. Der
Preis soll mit einem Betrag in Höhe von 1000,00 € dotiert werden und kann auf mehrere Preisträger*innen (z.B. 4x250 Euro bei vier Preisträger*innen) aufgeteilt werden.
Bei mehreren Preisträger*innen soll darauf geachtet werden, dass bis zur Überwindung der
noch bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen in hervorgehobenen Positionen, pro
Ehrungszeitraum mindestens 50% Engagement zu frauenpolitischen Anliegen (entsprechend
der Kriterien) dabei ist.
Alle Menschen können Vorschläge einreichen. Das vorgeschlagene Engagement muss
einen Bezug zum Bezirk Mitte haben. Kriterien der Diversität und Intersektionalität sollen bei
der Preisvergabe ausdrücklich berücksichtigt werden.
Über die Verleihung des Preises entscheidet eine bezirkliche Jury.
Die Jurybildung soll erfolgen unter Einbeziehung von:
- Vertreterin des Frauenbeirats
- Vertreterin des Frauenbeirats Stadtplanung
- Im Ausschuss WGE gewählte Vertreter*in des Ausschusses
- Weitere Vertreter*innen der BVV-Fraktionen (ohne Stimmrecht)
-Vertretung aus der AG Mädchen und junge Frauen
- Vertretung aus dem Seniorenbeirat
- Vertreter*innen aus Seniorenvertretung und AG Mädchen und junge Frauen
- Vertretung des Beirats für Menschen mit Behinderung
- Vertretung des Beirats für Partizipation und Integration
- Bezirksbürgermeisterin
- Beauftragte Person für Queer und Antidiskriminierung, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration, die Gleichstellungsbeauftragte
- Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft aus Mitte
Der Hauptausschuss empiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Antrags (5 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 4 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE).
Der Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Europa empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrags (2 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE).
Begründung:
s. anliegendes Konzept BezFrauenbeauftrater, „Mitte Zeichnet aus“, Nov. 2023.(s.Anl.)
Der Bezirksfrauenbeirat stimmte dem Konzept in seiner Jan.-Sitzung einstimmig zu. In
dem Antragstext ist das, in der Diskussion des Konzepts auch benannte Erfordernis der
Geschlechtergerechtigkeit, die derzeit faktisch gesellschaftlich noch nicht realisiert ist, berücksichtigt.