Drucksache - 1319/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksamt wird ersucht,
Änderungen der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen nur noch unter einer hinreichenden Berücksichtigung von § 19 Abs. 2 und 3 des Berliner Mobiltätsgesetzes umzusetzen.
Der Ausschuss für Verkehr und Ordnung empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (3 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 5 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 0 Enthaltungen).
Begründung: Das BA hat in den letzten Jahren Eingriffe in die bestehende Verkehrsinfrastruktur vorgenommen, ohne die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und die Verkehrsbedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs zu berücksichtigen. Die Interessen aller in Berlin-Mitte lebenden Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft und individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit wurden bei den Eingriffen in die bestehende Verkehrsinfrastruktur nicht berücksichtigt. Nicht berücksichtigt und nicht einbezogen in die Änderungen der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen wurden auch das alltägliche Mobilitätswissen und die Mobilitätserfahrungen der Betroffenen. Das Fachwissen der unterschiedlichen Institutionen wurde ebenfalls nicht mit einbezogen.
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