Drucksache - 1319/VI  

 
 
Betreff: Änderungen der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen werden nur noch unter hinreichender Berücksichtigung von § 19 Abs. 2 und 3 des Mobilitätsgesetzes durchgeführt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, Kundt und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Gruppe der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Entscheidung
06.03.2024 
22. öffentliche Sitzung Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
10.04.2024 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
08.05.2024 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 13.02.2024
2. BE VO vom 08.05.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksamt wird ersucht,

 

Änderungen der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen nur noch unter einer hinreichenden Berücksichtigung von § 19 Abs. 2 und 3 des Berliner Mobiltätsgesetzes umzusetzen.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Ordnung empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (3 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 5 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 0 Enthaltungen).

 

 

Begründung:

Das BA hat in den letzten Jahren Eingriffe in die bestehende Verkehrsinfrastruktur vorgenommen, ohne die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und die Verkehrsbedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs zu berücksichtigen.

Die Interessen aller in Berlin-Mitte lebenden Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft und individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit wurden bei den Eingriffen in die bestehende Verkehrsinfrastruktur nicht berücksichtigt.

Nicht berücksichtigt und nicht einbezogen in die Änderungen der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen wurden auch das alltägliche Mobilitätswissen und die Mobilitätserfahrungen der Betroffenen. Das Fachwissen der unterschiedlichen Institutionen wurde ebenfalls nicht mit einbezogen.

 

 
 

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