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Betreff: |
Sozialamt im Dienst der Menschen 1 - Zugänge erleichtern |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Verfasser: | Kreße, Massalme, Drebes und die übrigen Mitglieder der FRaktion Bü90/ Die Grünen | |
Drucksache-Art: | Antrag | Beschluss |
Beratungsfolge: |
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Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit des Amts für Soziales noch mehr als bisher an den Bedürfnissen der Leistungsbezieher*innen und Antragssteller*innen auszurichten. Insbesondere soll dies durch folgende Maßnahmen geschehen: - Das Sozialamt soll unter Einbeziehung der relevanten Beratungsstellen und Initiativen von Betroffenen die Lage der Sprechzeiten daraufhin überprüfen, ob sie bestimmte Personengruppen ausschließen. Insbesondere soll überprüft werden, ob die aktuellen Sprechzeiten für Menschen mit psychischen Behinderungen oder in Krisen eine Barriere darstellen. Dabei sollen insbesondere der Beirat und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie Interessenvertretungen von Menschen mit psychischen Behinderungen einbezogen werden. Bei Bedarf soll das Sozialamt mindestens eine offene Sprechstunde nachmittags anbieten.
- Die Zeiten, zu denen Fallbearbeiter*innen telefonisch für Rückfragen erreichbar sind, sollen in den Schreiben des Sozialamts an die Leistungsbezieher*innen und Antragsteller*innen genannt werden.
- Ist absehbar, dass der Bedarf unverändert über viele Jahre bestehen wird, sollen Wege gefunden werden, die eine möglichst unkomplizierte Weiterbewilligung ermöglichen. Insbesondere soll dazu die Aktenführung daraufhin überprüft werden, ob sie sicher stellt, dass Unterlagen nur dann angefordert werden, wenn die dem Sozialamt bereits vorliegenden Unterlagen nicht mehr gültig bzw. aussagefähig sind. Bei Bedarf sollen Anpassungen vorgenommen werden.
- Die Aktenführung soll außerdem daraufhin überprüft werden, wie noch besser vermieden werden kann, dass von Antragsteller*innen bereits eingereichte Unterlagen erneut angefordert werden. Damit soll verhindert werden, dass das Sozialamt einen Antrag aufgrund fehlender Unterlagen ablehnt, obwohl sich die Unterlagen bereits in der Akte befinden. Defizite in der Aktenführung dürfen nicht zu Lasten der Antragssteller*innen oder Leistungsbezieher*innen gehen. Dies gilt besonders, wenn aufgrund der Lebenssituation oder einer Behinderung der Leistungsbezieher*innen oder Antragssteller*innen davon auszugehen ist, dass das Beibringen von Unterlagen für diese mit Barrieren verbunden ist.
- Erhält das Sozialamt Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch, soll es von den Antragsteller*innen nur dann die Vorlage einer Übersetzung verlangen, wenn es die Übersetzung nicht selbst organisieren kann und die Unterlagen für die Beurteilung des Bedarfs unbedingt erforderlich sind.
Das Bezirksamt wird ersucht, dem zuständigen Ausschuss halbjährlich über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Erledigungsfrist: 02.09.2024 |
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