Drucksache - 1277/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1277/VI Mitte von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2024 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1277/VI):
Wir ersuchen das Bezirksamt gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen und für Bildung, Jugend und Familie sich für eine uneingeschränkte Sicherstellung und perspektivisch für einen Ausbau der Angebote in den Leistungen des SGB VIII §11 der Jugendarbeit, §13.1 der Schulbezogenen Sozialarbeit und §16 der Familienförderung einzusetzen!
Das Bezirksamt hat am 16.04.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
In den Leistungsfeldern der Jugendhilfe nach §§ 11, 13.1, 16, der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung werden im Haushaltsjahr 2024 Einrichtungen und Projekte im Gesamtumfang von ca. 11.900.000,- € gefördert. Hierin enthalten sind erhebliche Aufwüchse in der Jugendarbeit in Folge der Anschubfinanzierungen durch das Jugendfördergesetz in den Angebotsformen 2 – 5, der mobilen Jugendarbeit, Reisen und Erholungsmaßnahmen, curricularen Angeboten und dem Ausbau der bezirklichen Beteiligungsstrukturen, aber auch Aufwüchse in der Familienförderung durch die Anschubfinanzierung des Landes.
Darüber hinaus werden bezirkliche Projekte der Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit in erheblichem Umfang durch zusätzliche Mittel der Senatsverwaltung finanziert, zum einen durch die gesamtstädtischen Mittel der Jugendarbeit, zum anderen durch Mittel zur Gewaltprävention im Rahmen des Jugendgewaltgipfels in den Maßnahmen 10 und 20, mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 1.772.000 €, die der Bezirk nur erhält, wenn die dem Bezirk für die Leistungsfelder nach §§ 11, 13.1 und 16 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel vollumfänglich dem Zweck der Förderung zugeführt werden.
Durch die pauschalen Minderausgaben, die der Bezirk Mitte erbringen sollte, ist eine schwierige Haushaltslage entstanden, die große Auswirkungen auf diesen Bereich gehabt hätte. Ein großer Teil der Mittel, in denen das Jugendamt diese Einsparungen hätte erbringen müssen, hätte in der Förderung der freien Träger der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung gelegen und auch den Verlust der zusätzlichen gesamtstädtischen Mittel sowie der Mittel zur Gewaltprävention bedeutet. Dies wäre in keiner Weise im Sinne der Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien des Bezirks Mitte gewesen, noch entspricht es den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendförder- oder des Familienfördergesetzes.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist es durch das Zusammenwirken von Bezirk und Senat, sowie das Engagement der geförderten freien Träger gelungen, eine Lösung zu finden, die alle geförderten Projekte und Einrichtungen freier Träger in den Leistungsbereichen des SGB VIII §§ 11, 13.1 und 16 im Bezirk erhält. Diese wichtigen Orte der informellen Bildung im Bezirk Mitte für das Aufwachsen und die Entwicklung der jungen Menschen im Bezirk bleiben damit erhalten und können weiter Ihre Wirkung entfalten.
Auf der Landesebene wird gegenwärtig diskutiert, wie eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung und ein perspektivischer Ausbau der Angebote der § 11, 13.1 und 16 SGBVIII realisiert und langfristig ermöglicht werden können, so zuletzt in der gemeinsamen Sitzung der Jugendstadträt*innen mit den Jugendamtsleitungen, der Senatsfinanzverwaltung und der Senatsjugendverwaltung.
A) Rechtsgrundlage: BezVG §36 B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters. Berlin, den 16.04.2024 Bezirksstadtrat Keller Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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