Drucksache - 1275/VI  

 
 
Betreff: Folgen einer möglichen Erstattung von Sondernutzungsgebühren aus dem Jahr 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme, von Dassel 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DAnfr Grüne vom 16.01.2024

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Gebühren im Jahr 2023, die für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland durch gastronomische Betriebe oder durch Veranstaltungen vereinnahmt wurden und wie viele Gebührenbescheide betrifft dies ungefähr?
  2. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, die entsprechenden Gebühren rückwirkend zu erstatten?
  3. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die rückwirkende Gebührenerstattung erfolgen?
  4. Kann das Bezirksamt sicherstellen, dass die Gebührenerstattung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland im Zusammenhang mit Veranstaltungen wie z.B. Weihnachtsmärkten auch den Betrieben zugute kommen, die als Standbetreiber ebenfalls Gebühren an die Veranstalter entrichtet haben?

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Hauptausschuss debattierte nach Einreichungsfrist für Große Anfragen den Antrag für eine rückwirkende Erstattung von Sondernutzungsgebühren aus 2023. Das Bezirksamt konnte keine belastbare Auskunft geben, in welcher Höhe diese Erstattung die öffentlichen Haushalte belastet und um wie viele zu bearbeitende Fälle es sich handelt. Vor einem Votum der BVV zur Beschlussempfehlung zu dem entsprechenden Antrag sollten die Bezirksverordneten Kenntnis zu den relevanten Folgen ihres Ersuchens haben. 

 

 

 
 

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