Drucksache - 1275/VI
Wir fragen das Bezirksamt:
Begründung der Dringlichkeit: Der Hauptausschuss debattierte nach Einreichungsfrist für Große Anfragen den Antrag für eine rückwirkende Erstattung von Sondernutzungsgebühren aus 2023. Das Bezirksamt konnte keine belastbare Auskunft geben, in welcher Höhe diese Erstattung die öffentlichen Haushalte belastet und um wie viele zu bearbeitende Fälle es sich handelt. Vor einem Votum der BVV zur Beschlussempfehlung zu dem entsprechenden Antrag sollten die Bezirksverordneten Kenntnis zu den relevanten Folgen ihres Ersuchens haben.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |