Drucksache - 1259/VI  

 
 
Betreff: Beschluss über die Aufstellung des Landschaftsplans 1-L-1 Pankstraße/südliche Müllerstraße im Bezirk Mitte von Berlin zur Festsetzung des Biotopflächenfaktors (BFF) und die Einstellung der im Verfahren befindlichen und durch den Landschaftsplan 1-L-1 überplanten Geltungsbereiche der Landschaftspläne III-L-3 Panke Mitte und III-L-4 Panke Süd
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 09.01.2024
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 05.12.2023

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen Tel.: -22600

Umwelt- und Naturschutzamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

Beschluss über die Aufstellung des Landschaftsplans 1-L-1 Pankstraße/südliche Müllerstraße im Bezirk Mitte von Berlin zur Festsetzung des Biotopflächenfaktors (BFF) und die Einstellung der im Verfahren befindlichen und durch den Landschaftsplan 1-L-1 überplanten Geltungsbereiche der Landschaftspläne III-L-3 Panke Mitte und III-L-4 Panke Süd.

 

Das Bezirksamt hat am 12.12.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

1. Planerfordernis / Geltungsbereich

 

Entsprechend den in § 1 BNatSchG definierten Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden im Berliner Landschaftsprogramm 2016 Erfordernisse und Maßnahmen in Form von 4 thematischen Programmplänen benannt (siehe Punkt 3. Landschaftsprogramm). Für den Innenstadtbereich liegt der Schwerpunkt auf der Anpassung an den Klimawandel durch die Erhöhung des Anteils naturhaushaltswirksamer Flächen sowie auf der Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna und erholungswirksamer Grünräume für den Menschen.

Diese Ziele sollen auf örtlicher Ebene mittels Festsetzung eines Mindestanteils naturwirksamer Maßnahmen in einem Biotopflächenfaktor (BFF)-Landschaftsplan gemäß § 9 NatSchG Bln konkretisiert werden, um den stetig zunehmenden Umweltbelastungen, Biotopschwund und Extremwetterlagen (Starkregen mit hohen Abflussraten/Hochwassergefährdung, Hitzetage u. Tropennächte/ Hitzebelastung) in den stark bebauten Innenstadtbereichen entgegenzuwirken. So soll die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen dauerhaft gesichert werden.

 

Der Geltungsbereich des geplanten Biotopflächenfaktor-Landschaftsplans 1-L-1 Pankstraße/ südliche Müllerstraße umfasst den ca. 182 Hektar großen Bereich nördlich und südlich der Pankstraße sowie östlich und westlich der südlichen Müllerstraße. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Osloer Straße und im Süden durch die landeseigenen Grundstücke nördlich des Nordhafens begrenzt. Der westliche Grenzverlauf erfolgt im Wesentlichen entlang der Heinz-Galinski-Straße, Schulstraße, Reinickendorfer Straße, des Nettelbeckplatzes und der Ringbahngleise.

Der östliche Grenzverlauf erfolgt im Wesentlichen entlang der Prinzenallee, der Badstraße, der Hochstraße, der Gleise der Nord-Süd-Bahn, der Liesenstraße und der Boyenstraße (Lageplan siehe Anlage 1).

 

Der Geltungsbereich des geplanten Landschaftsplans befindet sich im zentralen Innenstadtbereich der Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen des Bezirks Mitte, der durch hohe Bebauungsdichten, hochversiegelte Gewerbestandorte und hohe Versiegelungsgrade der Freiflächen der bebauten Blöcke gekennzeichnet ist. Die Intensivierung der Flächennutzung durch Baulückenschließung, durch Reaktivierung von Gewerbeflächen, durch Nachverdichtung und das Zulassen hoher Geschossflächenzahlen erhöhen Bebauungsdichte und Versiegelungsgrad zusätzlich. Die Erhöhung der Geschossflächenzahlen in der Innenstadt, der Ausbau bzw. die Aufstockung von Dachgeschosswohnungen, die scheinbar nur Verdichtungen „in der Höhe“ zur Folge haben, ziehen eine veränderte Inanspruchnahme von bodengebundenen Flächen nach sich wie bspw. einen erhöhten Bedarf an technischer und sozialer Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen.

Eine höhere Verdichtung hat negative Folgen für das Stadtklima wie Überhitzung, mangelnde Kaltluftschneisen und Überlastungen des Abwassersystems bei Starkregenereignissen.

Ohne zusätzliche naturhaushaltswirksame, ökologische Maßnahmen hat diese weitere Verdichtung negative Folgen für den Naturhaushalt, die Aufenthaltsqualität und damit die Lebensqualität in Wohn- und Gewerbegebieten. Hier muss das mögliche ökologische Potential voll ausgeschöpft werden, indem vielfältig wirksame Maßnahmen (Freiflächenentsiegelung und naturschutzfachlich qualifizierte Freiflächenbegrünung, Vertikal- und Dachbegrünung, Schaffung von Vegetationsstrukturvielfalt) flexibel durch den Biotopflächenfaktor den jeweiligen Veränderungsabsichten angepasst werden.

 

Landschaftsveränderungen naturwirksame Maßnahmen von Anfang an mitdenken

 

Wie bereits beschrieben befindet sich der geplante Geltungsbereich im zentralen Innenstadtbereich, der dauerhaft Nachverdichtungen und somit auch perspektivisch immer wieder nachhaltigen Landschaftsveränderungen unterliegt.

In dem geplanten Geltungsbereich sind zum Teil umfangreiche städtebauliche Umstrukturierungen und Neubaumaßnahmen geplant wie bspw. im Böttgerblock. In diesem Zuge sind in diesem Bereich auch drei B-Pläne in Aufstellung, davon zwei für den bebauten Bereich (1-115, 1-117) (Anlage 3).

Weitere mittel- und langfristige städtebauliche Planungen betreffen die Neustrukturierung eines großen Schulstandortes im Bereich der Pankstraße, sowie die Neustrukturierung des Geländes am Erika-Hess-Eisstadion. Entsprechend der bezirklichen Wohnungsbauoffensive sowie des Ausbaus der sozialen Infrastruktur sind weitere Veränderungen im Gebiet zu erwarten (Weiterführung von im Verfahren befindlichen bzw. Neuaufnahme von B-Plänen für neue Wohn- und Gewerbestandorte).

 

Die damit einhergehende Inanspruchnahme von Freiflächen im Zuge der Verdichtung mit Wohnquartieren macht eine ausreichende Sicherung von qualitativen Freiflächen und von Begrünung am Gebäude über die Festsetzung eines Biotopflächenfaktors notwendig.

 

 

 

Naherholungssituation verbessern

Das Gebiet ist überwiegend stark verdichtet. Die meisten Wohn- und Mischgebietsflächen sind, abgesehen von den durch Zeilenbebauung geprägten Wohnlagen entlang der Hochstraße, südlich der Exerzierstraße und nördlich der Pankstraße (westlich der Panke) weitestgehend versiegelt und wenig begrünt.

dlich der Müllerstraße befinden sich überwiegend Gewerbe und Industrie mit naturgemäß ausgesprochen geringer Begrünung sowie landeseigene Flächen des Gemeinbedarfs. Innerhalb des Gebiets ist bislang nur ein geringer Anteil der Dachflächen und Fassaden begrünt.

Insbesondere die Wohnblöcke entlang der Pankstraße sowie die Wohnblöcke zwischen Gottsched- und Bornemannstraße und Schulstraße/Exerzierstraße sind mit wohnungsnahen Grünflächen unter- bzw. schlecht versorgt (Versorgungsanalyse mit wohnungsnahen Grünflächen 2020, UmNat Mitte).

Vor dem Hintergrund, dass keine weiteren öffentlichen Grünflächen in größerem Flächenumfang hinzugewonnen werden können und die bauliche Verdichtung und Intensivierung der Flächennutzung dagegen zunimmt, muss der Abbau der Umweltbelastungen insbesondere auf den Baugrundstücken erfolgen und deren Potential als Erholungsraum gestärkt werden.

 

Umso wichtiger ist es gerade in diesen Bereichen die Hof- und Aufenthaltssituation in den Wohnblöcken durch naturhaushaltswirksame Maßnahmen zu verbessern, um so Bereiche für die kurzweilige Erholung zu schaffen.

 

Erhebliche Störung des Naturhaushalts entschärfen

Im geplanten Geltungsbereich befindet sich das im Jahr 2021 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Badstraße/ Pankstraße, welches aufgrund von gravierenden städtebaulichen Missständen festgelegt wurde. Das Sanierungsgebiet ist Teil des Städtebauförderungsgebietes Badstraße/ Pankstraße (Förderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“). (Anlage 4)

 

Der hohe bis mittlere Sanierungsbedarf der Gebäude geht einher mit einem geringen energetischen Sanierungsstand. Der insgesamt sehr hohe Versiegelungsgrad der Flächen, die wenigen vorhandenen Retentionsflächen und begrünten Dächer bzw. Fassaden und eher dunklen Dacheindeckungen bewirken eine mikro- und stadtklimatisch unbefriedigende Situation bezüglich Abflussminderung/Regenwasserversickerung bzw. -rückhalt, Senkung der Lufttemperatur, Feinstaubbindung und Artenvielfalt. Insbesondere die thermische Situation der einzelnen Blöcke ist überwiegend ungünstig.

 

Entwicklungsziele für das Förder- und Sanierungsgebiet Badstraße/ Pankstraße sind u.a. die „Qualifizierung privater Freiflächen“ sowie die „Entwicklung zu einem energetisch und klimatisch zukunftsfähigen Quartier.  Ergänzende Klimaanpassungsmaßnahmen betreffen z.B. die Regenwasserbewirtschaftung. (Begründung zur 14. RVO über die Festlegung von Sanierungsgebieten)

 

Ein Landschaftsplan zur Festsetzung des Biotopflächenfaktors ist das geeignete Instrument um dieses städtebauliche Leitbild in seiner Ausgestaltung flexibel und gleichzeitig rechtsverbindlich umzusetzen.

 

Im geplanten Geltungsbereich besteht durchgehend eine hohe thermische Belastung siehe Bewertung dieses Kernindikators innerhalb des Monitorings „Umweltgerechtigkeit im Land Berlin“ (Anlage 6). Das Monitoring zeigt, dass die Bereiche des geplanten Geltungsbereichs mehrfach belastet sind. So unterliegen beispielsweise die Blöcke südlich der Osloer Straße einer hohen fünffach-Belastung durch Lärm, Schadstoffe in der Luft, geringe Grünflächenversorgung, thermische Belastung und einen sehr niedrigen Status-Index[1]. Auch die anderen Bereiche im Geltungsbereich unterliegen 3-und 4-fachen Mehrbelastungen durch die o.g. Faktoren (Anlage 6).

Die durchgehend hohe thermische Belastung im Geltungsbereich erfordert dringlich die Umsetzung naturhaushaltswirksamer Maßnahmen zur Verbesserung des Mikro­klimas (Erhöhung des horizontalen und vertikalen Grünanteils/Grünvolumens, Entsiegelung, Regenwasserversickerung zur Erhöhung der Evapotranspiration[2]).

2. Ziele und Zwecke der Planung

 

Der Landschaftsplan hat das Ziel Mindestanforderungen hinsichtlich der naturhaushaltswirksamen Gestaltung auf öffentlichen und privaten Grundstücken im bebauten Bereich mittels Biotopflächenfaktor gemäß § 9 Abs. 1 Punkt 7 NatSchG Bln festzusetzen.

Die Höhe des BFF wird hierbei in Abhängigkeit vom Bauplanungsrecht (GRZ, GFZ, Nutzungsformen etc.), von der realen Nutzung und der Bestandssituation (Versiegelungsgrad) ermittelt. So beeinflusst z.B. die Art der Nutzung wie Wohnen, Industrie, Gewerbe und Infrastruktur die Werte des BFF. Flächenmäßig gesehen sind knapp ein Drittel der Liegenschaften im Geltungsbereich landeseigener Grundstücke (Anlage 5), von denen sich jedoch nur wenige Grundstücke für BFF-Festsetzungen eignen, da ein Großteil davon öffentliche Grün- und Straßenflächen sind. Friedhofsflächen i.S. von Bestattungsflächen werden ebenfalls nicht mit einem Biotopflächenfaktor belegt. Gemäß Liegenschaftskarte (Geoportal Berlin) befinden sich im geplanten Geltungsbereich des Landschaftsplans weder Grundstücke des Bundes noch Grundstücke anderer Bundesländer.

Das Landschaftsplan-Aufstellungsverfahren gibt § 12 NatSchG Bln vor, in dessen Verlauf auch die notwendigen Beteiligungen erfolgen werden.

 

3. Übereinstimmung mit übergeordneten und lokalen Programmen u. Planungen

 

Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Berlin (LaPro) als wesentliche ökologische Bezugsbasis des Flächennutzungsplans (FNP) schafft mit den für den geplanten Geltungsbereich formulierten Zielen die Grundlagen für die Aufstellung des Landschaftsplans 1-L-1 Pankstraße/ südliche Müllerstraße. Mit der Festsetzung grundstücksbezogener Biotopflächenfaktoren werden folgende, im geplanten Geltungsbereich des Landschaftsplans, formulierten gesamtstädtischen Zielstellungen des LaPro auf lokaler Ebene in die Umsetzung gebracht:

     Naturhaushalt/ Umweltschutz – Schwerpunktgebiet Anpassung an den Klimawandel:

-       Erhalt bzw. Verbesserung des Naturhaushalts/Umweltschutz durch Erhöhung des Anteils naturhaushaltswirksamer Flächen (Entsiegelung, Dach-, Hof- und Wandbegrünung),

-       Kompensatorischen Maßnahmen bei Verdichtung,

-       dezentrale Regenwasserbewirtschaftung,

-       Erhalt/Neupflanzung von Stadtbäumen und Sicherung einer nachhaltigen Pflege

-       Verbesserung der bioklimatischen Situation und Durchlüftung

-       Erhalt, Vernetzung und Neuschaffung klimawirksamer Grün- und Freiflächen bzw. Strukturen

-       Erhöhung der Rückstrahlung (Albedo)

     Erholung und Freiraumnutzung:

-       Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen

-       Erhalt und Erschließung vorhandener Freiflächen

-       Entwicklung und Qualifizierung quartiersbezogener Grün- und Freiflächen

-       Vernetzung von Grün- und Freiflächen

-       Hofbegrünung, Dach- und Fassadenbegrünung, Integration naturnah gestalteter Freiflächen in Vorgärten

-       Wohnumfeldverbesserung

     Biotop- und Artenschutz:

-                                                                                                  Erhalt von Freiflächen und Beseitigung unnötiger Bodenversiegelungen in Straßenräumen, Höfen und Grünanlagen,

-                                                                                                  Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna (Hof-, Dach- und Wandbegrünung),

-                                                                                                  Kompensation von baulichen Verdichtungen und 

-                                                                                                  Bestandssicherung Artenvielfalt gemäß der Berliner Strategie der Biologischen Vielfalt

 

Panke-Landschaftspläne im Verfahren

r den überwiegenden Bereich des geplanten Geltungsbereichs, wurde ein Planungserfordernis bereits in den 1990iger Jahren dargestellt, denn der geplante Geltungsbereich umfasst die zwei im Verfahren befindlichen Panke-Landschaftspläne III-L-3 Panke Mitte und III-L-4 Panke Süd (Anlage 2). Die Verfahren der Panke-Landschaftspläne kamen mit dem Abschluss der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2001 zum Stillstand. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen in das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) im Jahr 2005 wurde festgelegt, dass die Landschaftsplanung selbst einer Strategischen Umweltpfung zu unterziehen ist. Dies bedeutete für die damals bereits TÖB-beschlossenen Landschaftspläne eine Wiederholung aller Verfahrensschritte, ein Vorgang der nie erfolgt ist. Aufgrund der geplanten Aufstellung des Landschaftsplans müssen die o.g. zwei räumlich betroffenen Landschaftsplanverfahren III-L-3 und III-L-4 eingestellt werden (siehe Beschlusspunkt 1).

 

Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0

Der geplante Landschaftsplan steht in Einklang mit den im Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 dargestellten folgenden Handlungsansätzen und den damit verbundenen Maßnahmen bzw. überführt diese durch die Festsetzung grundstücksbezogener Biotopflächenfaktoren in ein grundstücksbezogenes, kennwertorientiertes Umsetzungserfordernis:

-            Handlungsansatz 2 - Bestand und Neubau blau-grün anpassen: Schwerpunktraum blau-grüne Maßnahmen zur Kühlung am Tag und in der Nacht

-            Handlungsansatz 3 - Grün- und Freiräume für mehr Kühlung optimieren

-            Handlungsansatz 5 – Gegen Starkregen und Hochwasser vorsorgen.

 

Im StEP Klima 2.0 (S. 113) heißt es: „Das Instrument [BFF] bietet damit bereits viele Möglichkeiten, die Klimaanpassung auf einem Grundstück durch Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, oberflächliche Versickerung oder andere Maßnahmen zu verbessern.“

 

Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB und Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere

Der geplante Geltungsbereich beinhaltet Bereiche des 2021 beschlossenen Fördergebiets Badstraße/ Pankstraße und des Fördergebiets Müllerstraße (Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“). Das Sanierungsgebiet Badstraße / Pankstraße liegt vollständig im Geltungsbereich. Ein Landschaftsplan zur Festsetzung des Biotopflächenfaktors, der naturhaushaltswirksame Maßnahmen nachsichzieht, kann die sanierungsrechtlichen Klimaziele (Klima-/Klimaanpassung) langfristig (d.h. auch nach Aufhebung des Sanierungsgebietes) sichern (siehe Anlage 4).

 

Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt und Quartiersmanagement

nach § 171e BauGB

Das Städtebauförderungsprogramm “Sozialer Zusammenhalt” hilft, städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte Stadtteile zu stabilisieren und aufzuwerten. Der geplante Geltungsbereich beinhaltet Bereiche des QM Badstraße und des QM Reinickendorfer Straße/ Pankstraße. Zielsetzung des Programms Sozialer Zusammenhalt ist die ganzheitliche Stabilisierung und Potentialentwicklung in Gebieten mit besonderen sozialen Integrationsaufgaben sowie die Verstetigung von selbsttragenden Projekt- und Netzwerkstrukturen. Die Zielsetzung soll unter anderem auch durch Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Klimaanpassung erreicht werden (siehe Anlage 4).

 

Festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans liegt flächendeckend im Bereich des Baunutzungsplans für Berlin 1958/60, der auch heute noch die Grundlage planungsrechtlicher Entscheidungen in den westlichen Bezirken Berlins ist, sofern kein neueres Planungsrecht durch einen festgesetzten qualifizierten Bebauungsplan besteht bzw. ein vorhandener einfacher Bebauungsplan nicht alle zur Entscheidung über den Baugenehmigungsantrag erforderlichen Festsetzungen enthält.

Der Baunutzungsplan sowie die in Anlage 7 aufgelisteten Bebauungspläne bilden eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung der grundstücksbezogenen Biotopflächenfaktoren. Derzeitige und geplante Flächennutzungen sollen nicht in Frage gestellt werden. Stattdessen sollen Anforderungen zur Verbesserung der ökologischen Situation unter Berücksichtigung der Gebietskategorie (Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung, Infrastruktur) und der zulässigen Überbaubarkeit grundstücksbezogen formuliert werden.

 

4. Verfahren und nächste Schritte

 

Das Landschaftsplan-Aufstellungsverfahren gibt § 12 NatSchG Bln vor:

 

Der 1. Verfahrensschritt verlangt die Mitteilung der Aufstellungsabsicht an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU); dies wurde am 7.8.2023 vorgenommen. SenMVKU hat dem Vorhaben per Stellungnahme vom 25.8.2023 mit dem Hinweis zugestimmt, die räumlich betroffenen Verfahren der Landschaftspläne III-L-3 und III-L-4 einzustellen. Damit ist der 1. Verfahrensschritt abgeschlossen.

 

Im 2. Verfahrensschritt muss das Bezirksamt den Beschluss fassen, einen Landschaftsplan aufzustellen und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung festlegen und gleichzeitig die räumlich betroffenen Landschaftsplanverfahren der Panke-Landschaftspläne III-L-3 und III-L-4 einzustellen. Im Anschluss an die Beschlussfassung erfolgt die Erstellung des Landschaftsplans.

 

Gemäß § 10 NatSchG Bln ist bei der Aufstellung der Landschaftsplanung eine Strategische Umweltprüfung (SUP) bzw. eine Vorprüfung (SUP-VP) durchzuführen.

 

§ 12 NatSchG Bln regelt die im Verfahren notwendigen Beteiligungen (TÖB, Öffentlichkeit).

 

 

A)    Rechtsgrundlage

§ 36 BezVG

§ 12 NatSchG Bln

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die für die Aufstellung des Landschaftsplans benötigten Gutachtermittel sind in Kapitel 4300 Titel 52610 eingestellt. Gesonderte finanzielle Aufwendungen sind nicht erforderlich. .

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Klimaschutz:

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.

Die BA-Vorlage führt im Handlungsfeld Energieverbrauch von Gebäuden und Anlagen voraussichtlich weder zu einer Zunahme noch zu einer Abnahme der Treibhausgasemissionen. Die BA-Vorlage führt im Handlungsfeld Stadtgrün voraussichtlich zu einer Abnahme der Treibhausgasemissionen.
 

 

Klimaanpassung:

Inhalt der Vorlage ist es, im Geltungsbereich des Landschaftsplans (ca. 182 ha) einen grundstücksbezogenen Biotopflächenfaktor (BFF) auf privaten und öffentlichen Baugrundstücken festzusetzen. Der BFF benennt das Verhältnis von sich positiv auf den Naturhaushalt auswirkenden Pflanz- und Regenwasserversickerungsflächen zur gesamten Grundstücksfläche. Im Rahmen von Bauvorhaben kann so ein Mindestanteil naturhaushaltswirksamer Flächen auf dem Grundstück durch Maßnahmen wie Freiflächenentsiegelung und strukturreiche Begrünung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Versickerung von Dachwasser über vegetations-bestandene Flächen erlangt werden. Die zur Erfüllung der festgesetzten Biotopflächenfaktoren o.g. möglichen Maßnahmen

 

-  sichern bzw. verbessern das Mikroklima und die Lufthygiene

-  sichern bzw. verbessern Bodenfunktionen und Wasserhaushalt

-  sichern, schaffen und werten Lebensraum für Tiere und Pflanzen auf und

-  verbessern das Wohn- bzw. Arbeitsumfeld im innerstädtischen Bereich so insgesamt.

 

 

Durch seine Festsetzung ist der BFF eine ökologische Norm und ein rechtsverbindlicher Kennwert. Er trägt aktiv dazu bei, Klimaanpassungsmaßen umzusetzen..

 


Berlin, den 05.12.2023

 

Bezirksstadträtin Dr. Neumann  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Geltungsbereich BFF-Landschaftsplan 1-L-1 Pankstraße/ südliche Müllerstr.

Anlage 2: Übersicht Landschaftsplanverfahren im Bezirk

Anlage 3: Planungsrecht Karte mit B-Plänen

Anlage 4: Städtebauförderung

Anlage 5: Eigentumsverhältnisse

Anlage 6: Umweltgerechtigkeit thermische Belastung

Anlage 7: Planungsrecht Liste Bebauungspläne im Geltungsbereich

 

 

 

 


[1] In Berlin gibt es eine hohe Konstanz der räumlichen Verteilung sozial benachteiligter Einwohnerinnen und Einwohner. Die soziale Problematik wird durch den Status-Index (Monitoring Soziale Stadtentwicklung) abgebildet.

[2] Die Evapotranspiration bezeichnet die Gesamtverdunstung von Wasser aus Evaporation (Verdunstung von Wasser über Boden-/Wasseroberfläche) und Transpiration (Verdunstung von Wasser über die Blätter der Pflanzen)

 
 

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