Drucksache - 1172/VI  

 
 
Betreff: Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf junge Menschen in Berlin Mitte in der Jugendhilfe abfedern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag JHA vom 30.11.2023
2. Beschluss vom 14.12.2023
3. VzK SB vom 03.05.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 16.04.2024

Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1172/VI

Mitte von Berlin


V

  1. Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf junge Menschen in Berlin Mitte in der Jugendhilfe abfedern.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1172/VI):

 

Wir fordern das Bezirksamt auf, in der aktuellen Situation des Nahostkrieges Räume des

Austauschs und der Begegnung für junge Menschen zu schaffen bzw. diese weiterhin

sicherzustellen. Hierzu benötigen Fachkräfte der Jugend- und Jugendsozialarbeit in Mitte

folgende Unterstützung:

 

  • Fortbildungen (z.B. zu Geschichte Israels/Palästinas,
  • Antisemitismus/Antiziganismus/antimuslimischem Rassismus, Argumentationstrainings) um
  • argumentations- und handlungsfähig zu sein/bleiben
  • Fortbildungen zum Umgang von Hass und Hetze im Netz sowie Cybermobbing
  • Fortbildungen und Angebote zur Unterstützung bei Emotionsbewältigung und Traumata
  • Fortbildungen und Unterstützungsangebote zur Auseinandersetzung mit antisemitischen
  • Einstellungen/antimuslimischen Rassismus
  • Fortbildung zu Umgang mit Radikalisierungen bei Kindern/Jugendlichen
  • Bereitstellung von Mitteln für Supervision
  • Moderation von Austauschrunden für Fachkräfte
  • Zentrale Bereitstellung von pädagogischem Material für die Einrichtungen und Projekte durch
  • das Land Berlin
  • Weitere Honorarmittel, um Expert*innen zu den Themenschwerpunkten
  • Rassismus/Antisemitismuserfahrungen, Emotionsbewältigungsstrategien, etc. zur
  • weiterführenden Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in die einzelnen Einrichtungen
  • einzuladen
  • Mehr Fördermittel für Gewaltprävention
  • Finanzielle Sicherstellung & Ausbau bestehender Angebote zu Antidiskriminierung

 

Diese Maßnahmen müssen zügig zur Verfügung gestellt und finanziell unterlegt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 16.04.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Jugendarbeit ist Demokratiebildung. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer Zivilgesellschaft, indem sie die Erfahrung demokratischer Meinungsbildung und

Partizipation ermöglicht. Hier können Kinder und Jugendliche Möglichkeiten und Grenzen von Selbstorganisation, Mitbestimmung und Interessenvertretung erfahren und demokratische Beteiligung erproben.

Die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sind die Orte und Räume, an denen für junge Menschen Demokratie im Alltag erfahrbar wird. Dies geschieht insbesondere auch dadurch,

dass Jugendarbeit junge Menschen anregt, den Zusammenhang zwischen der eigenen Lebenssituation, den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und politischen Entscheidungen

zu erkennen und zu verstehen. Bei Ausbruch des Nahostkrieges und weiterlaufend bieten daher Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen den Raum für die Auseinandersetzung zum Thema. Junge Menschen haben die Möglichkeit, im geschützten pädagogischen Rahmen sich dazu auszutauschen und zu diskutieren.

r die Pädagog*innen wird auf Fortbildungen des SFBB verwiesen, die zum Thema angeboten werden oder es werden Fortbildungsangebote angenommen, die auf Landesebene anderweitig zur Verfügung stehen, wie z.B. der ju:an-Praxisstelle der Amadeu-Antonio-Stiftung. Das Jugendamt Mitte organisierte am 27.11.2023 eine große Veranstaltung für Mitarbeitende des Amtes und der Freien Träger der Jugendhilfe unter dem Titel „Wir müssen reden! Die aktuelle Situation in Israel und Palästina“, die sehr gut besucht war.

 

Durch die pauschalen Minderausgaben, die der Bezirk Mitte erbringen sollte, ist eine schwierige Haushaltslage entstanden, die große Auswirkungen auf diesen Bereich gehabt hätte. Ein großer Teil der Mittel, in denen das Jugendamt diese Einsparungen hätte erbringen müssen, hätte in der Förderung der freien Träger der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und

Familienförderung gelegen. Dies wäre in keiner Weise im Sinne der Bedarfe der Kinder und Jugendlichen und Ihrer Familien gewesen, noch entspricht es den Vorgaben des

Jugendförder- oder des Familienfördergesetzes.

 

r das Haushaltsjahr 2024 ist es durch das Zusammenwirken von Bezirk und Senat, sowie dem Engagement der geförderten freien Träger gelungen, eine Lösung zu finden, die alle geförderten Projekte und Einrichtungen freier Träger in den Leistungsbereichen des SGB VIII §§ 11, 13.1 und 16 im Bezirk erhält.

Diese wichtigen Orte der informellen Bildung im Bezirk Mitte für das Aufwachsen und die Entwicklung der jungen Menschen im Bezirk bleiben damit erhalten und können weiter Ihre Wirkung entfalten. Insofern sind die Räume für junge Menschen im durch den Förderentscheid des JHA beschlossenen Umfangs für das Haushaltsjahr 2024 weiterhin gesichert.

 

Darüber hinaus sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel keine Möglichkeiten für zusätzliche Angebote im Sinne des Beschlusses vorhanden. Supervisionen, Fortbildungen oder ein Ausbau der Angebote sind durch die bezirklichen Mittel nicht umsetzbar.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Bedarfslage informiert.

 

Ferner werden als zusätzliche Förderung von Gewaltprävention im Rahmen des Jugendgewaltgipfels in den Maßnahmen 10 und 20 auch Projekte der Jugendsozialarbeit und

Jugendarbeit finanziert, die eine Auseinandersetzung mit Antisemitismus- oder Rassismuserfahrungen der jungen Menschen ermöglichen.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 (1) i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der

BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.

Berlin, den 16.04.2024

Bezirksstadtrat Keller  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

  1. VerfügungspunkteVerfügungspunkteVerfügungspunkteMitzeichnungSchlusszeichnungAbzeichnung(en) 
 
 

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