Drucksache - 0994/VI  

 
 
Betreff: Wie können soziale Einrichtungen bei der Qualifizierung von dualen Studierenden unterstützt werden?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Mohren 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:
1. MA Grüne vom 13.06.2023
2. MA Grüne Austauschblatt vom 15.06.2023
3. Antwort
4. Anlage1

Ich frage das Bezirksamt:

 

Im Ausschuss Soziales, Bürgerdienste & Wohnen haben die Schuldner*innenberatungen im Rahmen der Vorstellung ihrer Jahresberichte den Wunsch geäußert, vom Bezirk Unterstützung zu bekommen, die Einstellung von dualen Studierenden zu ermöglichen. Bisher ist dies nicht möglich, weil die Qualifikationen, die zur Bewilligung der Personalstelle formal von den Bewerber*innen verlangt werden, durch die Studierenden nicht erfüllt werden.

 

1. Welche Zuständigkeit liegt beim Bezirk für die Festlegung der Qualifikationsanforderungen bei der Bewilligung von Personalstellen für die Schuldner*innenberatungen?

2. Welche Möglichkeiten sieht der Bezirk, die Schuldner*innenberatungen des Bezirks zu unterstützen, indem die Bewilligungspraxis für die Personalkostenübernahme so geändert wird, dass sowohl duale Student*innen im Studiengang Sozialarbeit / Sozialpädagogik als auch Vollzeit-Studierende im gleichen Fachbereich während ihres Pflichtpraktikums eingestellt werden können?

3. Bei welchen sozialen Einrichtungen und Diensten, die vom Bezirksamt gefördert werden, sieht das Bezirksamt Potential, Studierenden in dualen und nicht-dualen Studiengängen die Möglichkeit zur Qualifizierung zu bieten?

 

 
 

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