Drucksache - 0987/VI  

 
 
Betreff: Veröffentlichung von mündlichen Antworten auf Anfragen nur noch im Ausnahmefall?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Schüler 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA AfD vom 13.06.2023

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Das Bezirksamt ließ am 12.06.2023 in Bezug auf eine schriftliche Beantwortung von in der BVV-Sitzung mündlich beantworteten Anfragen mitteilen: „_eine schriftliche Beantwortung von Anfragen erfolgt nur im Einzelfall auf ausdrücklichen Wunsch der BVV in der Sitzung"_. Wie soll dieser „ausdrückliche Wunsch der BVV“ kenntlich gemacht werden?

 

  1. Die Sitzungen der BVV sind öffentlich, es werden weder Wortprotokolle angefertigt noch Audio- oder Videoaufzeichnungen der Sitzungen veffentlicht. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt für Bürger, die nicht an der BVV-Sitzung teilnehmen oder die Live-Übertragung verfolgen konnten, sich über Antworten des Bezirksamts zu informieren?
 
 

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