Drucksache - 0958/VI  

 
 
Betreff: Rückbau-Moratorium für Schankvorgärten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der FDPFraktion der SPD
Verfasser:Koch, Roet 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag FDP vom 07.06.2023
2. Austauschblatt FDP vom 15.06.2023
3. Austauschblatt vom 15.06.2023
4. Beschluss vom 15.06.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Rückbau-Moratorium und sofortigen Stopp des Rückbaus von Schankvorgärten vor bestimmten Mischbetrieben anzuordnen. Die Nutzung von Schankvorgärten soll den Mischbetrieben gestattet werden, von denen dem Bezirksamt bekannt ist, dass

  1. sie massive Umsatzeinbußen aufgrund des Verbots erleiden und
  2. die Nutzung von Schankvorgärten keine Störung der Anwohner und Anwohnerinnen verursacht.

 

Insbesondere bezieht sich diese Anordnung auf die Spätverkaufsstelle am Hausvogteiplatz, über deren Situation dem Bezirksamt Informationen vorliegen.

Die Forderung soll gelten, bis eine einheitliche landesweite Regelung für Schankvorgärten vor Mischbetrieben durch den Senat erlassen wird. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass eine solche einheitliche Regelung für Schankvorgärten vor Mischbetrieben zeitnah erlassen wird.

Begründung:

Die Begründung, dass Schankvorgärten vor Mischbetrieben "Partypublikum" anziehen und dadurch einen "erheblichen Störfaktor" für die Bewohnerinnen und Bewohner darstellen (siehe Begründung aus Bezirksvorlage Nr. 1117), ist verallgemeinernd und nur in Einzelfällen zutreffend. Die pauschalen Festlegungen nehmen die individuelle örtliche Situation nicht in den Blick, denn die Auswirkungen für Dritte sind nicht an jedem Ort gleich. Das gilt insbesondere für die Spätverkaufsstelle „Adriano & Rach“ am Hausvogteiplatz. Die Aufrechterhaltung des Verbots stellt für die ohnehin von Krisen gebeutelten Mischbetriebe eine existenzielle Bedrohung dar und gefährdet zugleich die Entwicklung einer lebendigen Innenstadt, die als Aushängeschild des Bezirks über die Grenzen Berlins hinaus bekannt ist.

Das Verbot von Schankvorgärten vor Mischbetrieben in Mitte stellt darüber hinaus einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar, da es landesweit nur in diesem Bezirk gilt. Gerade jetzt, da mit steigenden Temperaturen und der anstehenden Sommer-Saison wird die Außenbewirtschaftung wieder relevant, muss dieser Wettbewerbsnachteil - zumind. In den oben aufgeführten Fällen - aufgehoben werden.

 

 

 

 
 

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