Drucksache - 0951/VI
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0191/III (alt Drs. Nr. 0815/II) Mitte von Berlin ___________________________________________________________________________ Vorlage -zur Kenntnisnahme-
über
Umsetzung eines bürger*innen- und mitarbeiter*innenfreundlichen Impuls- und Beschwerdemanagements im Bezirk Mitte, Berichterstattung für den Berichtszeitraum 2022
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat am 16.05.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:
Mit Beschluss Nr. 424 vom 25.03.2003 hat sich das Bezirksamt die „Arbeitsanweisung des Bezirksamtes Mitte von Berlin zur Umsetzung eines bürgerfreundlichen Impulsmanagements“ gegeben und hierüber die BVV mit Drs. Nr. 0815/II als 99/I, Vorlage zur Kenntnisnahme, in der 16. Bezirksverordnetenversammlung am 15.03.2003 informiert. Teil dieser Arbeitsanweisung ist die jährliche Fertigung eines Berichts.
Mit BA-Beschluss Nr. 1284 vom 03.11.2020 wurde die Berichterstattung zum Impuls- und Beschwerdemanagement für die Jahre 2019 und 2020 ausgesetzt. Die Prämisse dafür war die konzeptionelle Neugestaltung des Impuls- und Beschwerdemanagements inklusive der Berichterstattung.
Die neuen Verfahrensregelungen des Impuls- und Beschwerdemanagements sind mit BA-Beschluss Nr. 1411 vom 23.02.2021 zum 01.03.2021 in Kraft getreten. Das in diesem Zuge entwickelte „Eckpunktepapier des Bezirksamtes Mitte von Berlin zur Umsetzung eines bürger*innen- und mitarbeiter*innenfreundlichen Impuls- und Beschwerdemanagements“ regelt wesentliche Verfahrensabläufe sowie die weiterhin jährlichen Berichterstattungen.
Mit der „Berichterstattung zum Impuls- und Beschwerdemanagement des Bezirksamtes Mitte für das Jahr 2022“ werden die Weiterentwicklung, die Vorgehensweise in der quantitativen und qualitativen Auswertung sowie die Schlussfolgerungen für das bezirkliche Impuls- und Beschwerdemanagement im Jahr 2022 dargestellt.
Der Bericht für 2022 wurde in der Amtsleitungsrunde am 19.04.2023 vorgestellt und ist als Anlage beigefügt. A) Rechtsgrundlage § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.
Berlin, den 16.05.2023
Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger |
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