Drucksache - 1185/II
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die unter Mitwirkung des Sportausschusses erstellten Leitlinien (Text sieh Anlage) zur Grundlage seiner Entscheidungen zu machen.
Der Sportausschuss empfiehlt der BVV die Annahme.
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