Drucksache - 0843/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Vorbemerkung:
Zum 1. Januar 2023 trat das neue "Chancenaufenthaltsgesetz" in Kraft. Geduldete, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben, bekommen durch das Gesetz eine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Innerhalb von 18 Monaten können sie versuchen, die Voraussetzungen (größtenteils eigenständige Lebensunterhaltsfinanzierung, ausreichend Deutschkenntnisse, Klärung der Identität) für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.
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