Drucksache - 0808/VI  

 
 
Betreff: Quartiersmanagement nachhaltig gestalten! Bisherige Erfolge und bisher nicht umgesetzte Projekte darstellen sowie Best-Practices aus den QMs nachhaltig verankern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Fischer, Riedel, Benzenberg 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Einzelverordnete Reiser
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 21.03.2023
2. AtB SPD vom 28.03.2023
3. ÄA LINKE vom 28.03.2023
4. Austauschblatt SPD vom 30.03.2023
5. Beschluss vom 30.03.2023

Das Bezirksamt wird ersucht, die Quartiersmanagements und die Quartiersräte aus folgenden Gebieten

- Beusselstraße

- Brunnenstraße

- Moabit Ost

- Reinickendorfer/Pankstraße

- Soldiner/Wollankstraße

 

zu bitten und dabei zu unterstützen, der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und insbesondere dem Ausschuss für Soziale Stadt eine Liste mit Projekten und gewachsenen Strukturen und Netzwerken aus ihrer Quartiersarbeit vorzulegen, die aus ihrer Sicht auch nach Auslauf des aktuellen Förderprogramms in Bezug auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts vor Ort unbedingt fortgeführt bzw. weiterfinanziert werden sollten.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, Zusammenstellungen vorzulegen, aus der bezogen auf jedes Gebiet im Einzelnen - folgende Informationen in nachvollziehbarer Form hervorgehen:

1. Umzusetzende Ziele zur Verbesserung der Situation in den Gebieten bei Einrichtung der               Quartiersmanagementgebiete,

2. Bisher erreichte Ziele zur Verbesserung der Situation in den Gebieten sowie Ziele, die bis zum               31.12.2025 erreicht werden sollen bzw. können,

3. Umzusetzenden Ziele zur Verbesserung der Situation in den Gebieten bei Einrichtung der               Quartiersmanagementgebiete, die bis zum 31.12.2025 vermutlich nicht umgesetzt werden können,

4. Aktuell laufende Projekte und deren Kosten, jeweilige Laufzeit der Projekte und  Finanzierungsgrundlage (unterteilt in Themengebieten wie z. B. Bildung, Jugend, Soziales,               Gesundheit, bauliche Maßnahmen u. a.),

5. Geplante Projekte und deren Kosten, jeweilige Laufzeit der Projekte und  Finanzierungsgrundlage (unterteilt in Themengebieten wie z. B.  Bildung, Jugend, Soziales,               Gesundheit, bauliche Maßnahmen u. a.),

6. Projekte, die nach Auslaufen/Verstetigung der Gebiete weiter finanziert werden sollten,               warum eine               Weiterfinanzierung erfolgen sollte, welche Kosten jährlich entstehen würden und wer aus Sicht des               Bezirksamtes die Finanzierung in seinem Haushaltsplan berücksichtigen sollte (Bezirk, Senat).

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, im Rahmen einer Evaluation der bereits erfolgten Verstetigungen von Quartiersmanagementgebieten in Mitte darzustellen, welche Erfahrungen diesbezüglich ins. zu folgenden Sachverhalten vorliegen:

a. Zeitliche Länge des Verstetigungszeitraums von 2 Jahre:

 - Welche Erfahrungen sprechen für den Zeitraum?

 - Welche Erfahrungen sprechen für die Verlängerung des Zeitraums und welcher Zeitraum wird als ausreichend angesehen?

b. Projekte, die nach Auslaufen/Verstetigung der Gebiete nicht weitergeführt wurden, obwohl aus Sicht               des Bezirksamtes eine Weiterführung sinnvoll gewesen wäre und welche Kosten damit verbunden               gewesen wären.

c. Projekte, die nach Auslaufen/Verstetigung der Gebiete weitergeführt wurden, wer in welcher               finanziellen Höhe die Kosten getragen hat bzw. noch trägt und wo diese etatisiert wurden/werden

d. Welche bürgerschaftlichen Initiativen - ähnlich der Quartiersratsarbeit - nach Auslaufen/Verstetigung               der Gebiete als weitergeführt wurden, ob diese weiterhin bestehen bzw. falls sie nicht mehr bestehen,               warum nicht.

Die Zusammenstellung der Informationen ist der BVV und insbesondere dem Ausschuss Soziale Stadt bis zum Anfang der zweiten Jahreshälfte (spätestens im September) vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 01.08.2023

 

 
 

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