Drucksache - 0788/VI  

 
 
Betreff: Beschluss der sachlichen Kontinuität
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteherin der BVVVorsteherin der BVV
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2023 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB Vorsteherin vom 14.03.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte beschließt die sachliche Kontinuität. Alle bisher in der VI. Wahlperiode behandelten, aber noch nicht abgeschlossenen Vorgänge verbleiben im Geschäftsgang.

 

Begründung:

 

Der Stellungnahme “Bezirksorganisationsrechtliche Fragen zu den Auswirkungen der Wiederholungswahlen“ der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 06.02.2023 folgend, besteht grundsätzlich eine sachliche Kontinuität. Alle bisher in der VI. Wahlperiode behandelten, aber noch nicht abgeschlossenen Vorgänge sollten nach dem Vorbild des Abgeordnetenhauses im Geschäftsgang verbleiben. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, wird ein Beschluss der BVV zur sachlichen Kontinuität dringend empfohlen und durch den Beschluss vorgenommen.

 

 

 
 

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