Drucksache - 0788/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte beschließt die sachliche Kontinuität. Alle bisher in der VI. Wahlperiode behandelten, aber noch nicht abgeschlossenen Vorgänge verbleiben im Geschäftsgang.
Begründung:
Der Stellungnahme “Bezirksorganisationsrechtliche Fragen zu den Auswirkungen der Wiederholungswahlen“ der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 06.02.2023 folgend, besteht grundsätzlich eine sachliche Kontinuität. Alle bisher in der VI. Wahlperiode behandelten, aber noch nicht abgeschlossenen Vorgänge sollten nach dem Vorbild des Abgeordnetenhauses im Geschäftsgang verbleiben. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, wird ein Beschluss der BVV zur sachlichen Kontinuität dringend empfohlen und durch den Beschluss vorgenommen.
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