Drucksache - 0786/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Stand 04.11.2021) wird der Ältestenrat gebildet. Der Ältestenrat besteht aus 15 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
- dem/der Vorsteher*in - dem/der stellv. Vorsteher*in
und
4 Mitgliedern der Fraktion der Grünen 2 Mitgliedern der Fraktion die CDU 3 Mitglied der Fraktion der Linke 3 Mitglied der Fraktion der SPD 1 Mitglied der Fraktion der AFD
Die Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter*innen erfolgt durch die Fraktionen.
Begründung:
Die BVV Berlin-Mitte nutzt zur Berechnung der Sitzverteilungen in Ausschüssen und Ältestenrat das D’Hondt-Verfahren. Durch den vorliegenden Beschluss, wird die Anzahl der Mitglieder festgelegt.
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