Drucksache - 0764/VI  

 
 
Betreff: Umsetzung von Energiesparmaßnahmen nach Senatsvorlage S 740/ 2022 (Anlage 2) zur Einsparung von mindestens 10% des Gesamtenergieverbrauchs. Mit dem Ziel der Vermeidung einer Gasmangellage, teilweisen Kompensation von Energiepreis-steigerungen und des Klimaschutzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 12.01.2023
VzK_0764_VI_Anlage1
VzK_0764_VI_Anlage2
VzK_0764_VI_Anlage3
VzK_0764_VI_Anlage4

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .  .2022

Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0764/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-  

über


Umsetzung von Energiesparmaßnahmen nach Senatsvorlage S 740/ 2022 (Anlage 2) zur Einsparung von mindestens 10% des Gesamtenergieverbrauchs. Mit dem Ziel der Vermeidung einer Gasmangellage, teilweisen Kompensation von Energiepreis-steigerungen und des Klimaschutzes.

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 folgendes Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen

 

Am 23. Juni 2022 hat die Bundesregierung die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen und in der Folge ein Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Energieversorgung beschlossen. Übergeordnetes Ziel der Bundesregierung sowie des Senats ist die Vermeidung des Eintritts einer tatsächlichen Gasmangellage im bundesdeutschen bzw. europäischen Gasmarkt.

Ein entscheidender Hebel, um einer Gasmangellage vorzubeugen, ist die Verbrauchsreduktion. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2022 die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe beauftragt, bis Ende August 2022 ein konkretes Maßnahmenpaket zu erarbeiten, durch welches nennenswerte Einsparpotentiale im Bereich der öffentlichen Hand identifiziert und gehoben werden. Um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht zu werden, wurde ein kurzfristiges Energieeinsparziel von mindestens 10 Prozent mit dem Beschluss der Senatsvorlage S 740/2022 ausgegeben. Laut Senatsvorlage wurde der Hauptpersonalrat beteiligt und die ASR berücksichtigt. Der Beschluss ist bindend für „die öffentliche Verwaltung, einschließlich nachgeordneter Behörden und Einrichtungen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts in sämtlichen öffentlichen Liegenschaften des Landes Berlin.“ Der Bezirk Mitte muss entsprechend aktiv werden, um einen Beitrag zur Vermeidung einer Gasmangellage (sowie Kompensation von Energiepreis-steigerungen und Maßnahmen des Klimaschutzes). Andernfalls könnten Versorgungseinschränkungen oder -unterbrechungen eintreten. Je nach Abhängigkeit vom Ausmaß der Einschränkungen könnte die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler Gaskunden abschalten.

 

Am 05. September 2022 fand, auf Grundlage des 1. Senatsbeschlusses S 625/2022 vom 16.08.2022 (siehe Anlage 4), auf Einladung der SE FM, unmittelbar ein Workshop mit den Amts- und SE-Leitungen zu den Energiesparmaßnahmen statt. Nicht alle eingeladenen Bereiche nahmen teil. Die vorgegebenen Maßnahmen des Senats wurden in dem Workshop um weitere Maßnahmen des Bezirkes ergänzt. Mit Bekanntgabe des 2. Senatsbeschluss S 740/2022 vom 27.09.2022 wurde im Land Berlin ein Abgleich der bis dato in Teilen unterschiedlichen Bundes- und Landesmaßnahmen getätigt und eine neue Regelungslage getroffen. In der Folge sind von FM/FM 34 die bisher aufgenommenen Maßnahmen dahingehend angepasst (siehe Gesamt-Übersicht Anlage 1) worden. Diese Übersicht stellt nun die Grundlage der BA-Vorlage dar.

 

Personelle Ressource: Zur Umsetzung dieser Sonderaufgaben des Senates ist aufgrund des Umfanges, der Verschiedenartigkeit der Leistungen und der Masse der Liegenschaften ein sofortiger zusätzlicher Personaleinsatz bei FM 33, Technische Gebäudeausstattung und FM 34, Energie- und Ressourcenmanagement, notwendig. Gem. Senatsbeschluss wird dem Bezirk dafür jedoch kein zusätzliches Personal anerkannt, sodass die SE FM hier personelle Unterstützung benötigt.

 

Kapazitäten SE FM 3: Durch die Arbeitsgruppen FM 33 und FM 34 werden bereits, unabhängig vom Senatsbeschluss, Energiesparmaßnahmen umgesetzt, wie z.B. das Energiecontrolling, die effiziente Betriebsführung mittels Gebäudeleittechnik, die Umstellung von Wärmeerzeugern und der Einbau von LED-Leuchten etc.. Diese erfolgen u.a. im Rahmen von laufenden Baumaßnahmen. Für besonders dringliche Sondermaßnahmen sind, vor dem Hintergrund der Vielzahl der Baumaßnahmen, für die Umsetzung der Energiesparmaßnahmen im Bezirk jedoch keine Personalkapazitäten in FM 3 planmäßig vorhanden. Der Senatsbeschluss (siehe Anlage 2) sieht zur Umsetzung eine innerbezirkliche kurzfristige Verlagerung der Personalkapazitäten vor. Da der bauende Bereich bei FM 3 jedoch komplett in Baumaßnahmen gebunden ist (über Kapazitätsplanung der BMPl 2022), welche idR eine Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude zur Folge haben und an enge Zeitplanungen gebunden ist, wäre eine sofortige überproportionale Personalverschiebung aus dem bauenden Bereich hin zu FM 33/34 der umfangreichen Aufgabe der Umsetzung der Energiesparmaßnahmen nicht dienlich. Um die Maßnahmen dennoch umsetzen zu können, bedarf es daher in operativen Teilaufgaben einer zusätzlichen punktuellen und bezirksweiten Unterstützung des Bereiches FM 34 bei der Thematik der jeweiligen Liegenschaften vor Ort. In der Anlage 1 sind pro Maßnahme die Unterstützungsbedarfe kenntlich gemacht. Näheres dazu wird in einer Startbesprechung, die unmittelbar nach einer Beschlusslage und der Benennung der Ansprechpartner*innen stattfinden wird, erläutert.

 

Bedarf: Dazu wird aus jedem Amt bzw. jeder SE ein(e) Mitarbeitende(r) sowie ein(e) Vertreter(in) als Ansprechpartner*in benötigt. Bei den Ämtern würden sich die Mitarbeitenden der ID-Bereiche, die zugleich auch Raumverantwortliche sind, anbieten. Die Größe des Fachamtes ist dabei nicht prioritär, da die Maßnahmen amtsübergreifend, gebäudeweise oder anderweitig geclustert durchgeführt werden. Die Koordinierung / Verantwortung für die sukzessive Umsetzung der Maßnahmen wird vom Energiebeauftragten bzw. einem(r) Vertreter(in) wahrgenommen.

Aufgaben: Die Ansprechpartner*innen dienen als Multiplikatoren*innen zur Umsetzung von Einsparmaßnahmen, helfen bei der operativen Umsetzung der Maßnahmen in den jeweiligen Liegenschaften der Ämter, ähnlich der einer(s) IT-Koordinators und unterstützen bei der Prüfung des Verbrauchsverhaltens der Nutzer. Die Gruppe wird in regelmäßigen Abständen tagen und die Umsetzung sowohl von baulichen, als auch von organisatorischen Maßnahmen besprechen, initiieren, ausführen und prüfen. Zu den Aufgaben gehören weiterhin: z.B. die Kommunikation mit den Mitarbeiter*innen der jeweiligen Ämter, Mitwirkung an der inhaltlichen Vorbereitung von Vergaben und Durchführung von Maßnahmen, Mithilfe bei der Beauftragung von Firmen / Dienstleistern, Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen und ggf. Überwachung des Erfolges (z.B. Datenaufnahme, stichprobenweise Überprüfung von Raumtemperaturen, Verwaltung Thermometer, Fortschritt Beleuchtungstausch, Rechnungsprüfung etc.). Ein technischer Bezug zur Aufgabe und / oder besonderes Interesse ist von Vorteil. Die Anleitung und fachliche Unterstützung erfolgt durch den Energiebeauftragten oder Mitarbeitenden vom Facility Management.

Termin: Die Namen werden bis zum siebten Tag nach Beschluss der Vorlage an den Energiebeauftragten gemeldet.

 

1.             Rechtsgrundlage:

 

-          Landesebene:

  • Beschluss Senatsvorlage S740/2022 (alt: S625/2022)

-          Bundesebene:

  • Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)
  • Verordnung Bundesregierung - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)

-          § 1 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 GO BA und § 36 Abs. 2 lit. h), lit. m) BezVwG

 

2.             Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Umsetzung von Einsparmaßnahmen kann teilweise durch die im HHP 2022 / 2023 veranschlagten Mittel bei Kapitel 3306 Titel 54102 finanziert werden.

Außerdem stehen dem Bezirk für die Jahre 2022/23 aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) Mittel für investive Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand zur Verfügung.

 

Die SIWA-Mittel belaufen sich auf

2022 = 2,0 Mio. €

2023 = 2,0 Mio. €

In Summe also auf insgesamt 4,0 Mio. €

 

Siehe Rundschreiben SenFin „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SI-WA) Mittel für investive Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand hier: Umsetzung von

Energiesparmaßnahmen der öffentlichen Verwaltung im Land Berlin als Beitrag zur Energieversorgungssicherheit gem. Senatsbeschluss“ (Anlage 3), vom 22.08.2022.

 

2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Äquivalent zur Senatsvorlage S 740/2022: Keine Auswirkungen, da die Umsetzung durch kurzfristige Verlagerung von Aufgaben vorhandener Dienstkräfte erfolgen soll.

 

Bezirksstadtrat Gothe                                                      Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen