Drucksache - 0763/VI  

 
 
Betreff: Feststellung des überwiegenden öffentlichen Interesses am Abriss und Neubau der Anna-Lindh-Grundschule, Guineastr. 17, 13351 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinÄltestenrat
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vzk SB vom 12.01.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  13.12.2022

Schule und Sport  33500

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0763/VI 

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Feststellung des überwiegenden öffentlichen Interesses  am Abriss und Neubau der Anna-Lindh-Grundschule, Guineastr. 17, 13351 Berlin.

Das Bezirksamt hat am 13.12.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen.

Der Bezirk stellt das überwiegende öffentliche Interesse am Abriss und Neubau der Anna-Lindh-Grundschule fest und stellt gemäß § 11 DSchG Berlin einen entsprechenden Abrissantrag beim Landesdenkmalamt Berlin.

Begründung:

Die Anna-Lindh-Grundschule (ehem. Goethepark- und Rehberge-Grundschule) einschl. des Hausmeister-Wohnhauses und dem Schulkindergarten wurde 1955-59 vom Hochbauamt Wedding errichtet und ist ein gesetzlich geschütztes Denkmal (§2 Abs. 2, DSchG Bln, Denkmalliste Berlin nach § 4 DSchG Bln. unter Nr. 09030296 eingetragen). Trotz mehrjährigen Maßnahmen zur Schimmelbekämpfung am Standort Guineastr. 17, ließ am 03.08.2022 das Gesundheitsamt Mitte die Nutzung aller Räumlichkeiten der Anna-Lindh-Grundschule sperren.

Die Auslagerung der Schule erfolgte, mit Unterstützung des Landes, bereits zum Schuljahresbeginn 2022/2023 in ein privates Mietobjekt am Saatwinkler Damm 42-43. Aktuell werden noch die Klassen 1 und 2 im Container am Standort Guineastr. 17 untergebracht. Deren Umzug an den Ersatzstandort ist nach aktuellem Planungsstand im Juni 2023 geplant. Der Bezirk strebt eine möglichst frühzeitige Reaktivierung des Schulstandorts Guineastr. 17 an.  

Angesichts des schlechten baulichen Zustands der Schule sowie der pädagogisch nicht mehr zeitgemäßen Raumstruktur Klassenräume als Durchgangsräume, eingeschränkte Barriere-freiheit, enge Flure bzw. fehlende Flure, Raumgrößen unterhalb der Vorgaben des Muster-raumprogramms etc. prüfte der Bezirk sehr früh die Option einer Erweiterung im Bestand (Anbauten/Neubauten) sowie die Option eines Abrisses und vollständigen Neubaus.

Am 01.09.2022 und 12.09.2022 fanden zwischen der SE FM und dem Schulamt Abstimmungsrunden statt, in denen die Argumente abgewogen und das weitere Vorgehen besprochen wurde. Es wurde eine Stellungnahme der Schulgemeinschaft eingeholt und ein Austausch mit dem Landesdenkmalamt vereinbart. Die Schulgemeinschaft hat mit einer mehrseitigen Stellungnahme die pädagogischen Mängel des Bestandsgebäudes beschrieben, sich für einen Neubau ausgesprochen und festgehalten: „Eine Sanierung der Anna-Lindh-Schule reaktiviert lediglich ein Raumkonzept der 50er-Jahre.“.

Am 25.10.2022 fand bezirksseitig das erste offizielle Gespräch mit dem Berliner Landeskonservator, Dr. Christoph Rauhut, zur Anna-Lindh-Grundschule statt. Dabei wurden u.a. denkmalschutzrechtliche, bautechnische und pädagogische Aspekte des Bestandsgebäudes durchleuchtet und ausgetauscht. In diesem Gespräch teilte das Landesdenkmalamt u.a. mit, dass nicht der (bereits angegriffene) Zustand des Denkmals vor der Sanierung für die Bewertung ausschlaggebend ist, sondern der Erhaltungszustand nach erfolgter Sanierung.

Hier ist nach bautechnischen Stellungnahmen davon auszugehen, dass die festgestellte mikrobiologische Befallstiefe eine umfassende Sanierung notwendig macht. In der anliegenden Stellungnahme von FM AL v. 06.09.2022 wird festgestellt: „Die beschriebene sachgerechte Schimmelpilzsanierung bei großen Schäden der Kategorie III hätte angesichts des anzunehmenden Befallgrades der Baumaterialien einen erheblichen Substanzverlust zur Folge (…).

Der Substanzerhalt als zentrales Ziel des Denkmalschutzes ist bei einer sachgerechten Sanierung bei den betroffenen Bauteilen somit kaum noch bis nicht mehr erfüllbar. Daher kann der Bezirk seiner nach § 8 Abs. 1 DSchG Bln Verpflichtung, das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten und instand zu setzen, es sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdungen zu schützen, nicht gerecht werden. Ergänzend gilt es festzuhalten, dass im Gegensatz zu einem Neubau im Falle der Sanierung potentielle Erweiterungsbauten nicht den Umfang an zusätzlichen Schulplatzkapazitäten mit sich führen würden, die in dem Planungsgebiet Afrikanisches Viertel gebraucht werden.

Nach intensiver Prüfung der vorliegenden Gutachten und Unterlagen, stellte das Landesdenkmalamt in der zweiten Sitzung am 01.12.2022 in Aussicht, dass, im Falle einer denkmalrechtlichen Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde, das erforderliche Einvernehmen nicht herzustellen und sich für eine nachhaltige Sanierung der Anna-Lindh-Grundschule auszusprechen.

Aus Sicht des Bezirks sprechen die baufachlichen Argumente, auch in Abwägung mit dem Grundsatz der Erhaltung von grauer Energie, wie die effektivere Flächenausnutzung, die Kapazitätserhöhung, die Einhaltung von schulfachlichen Standards (wie Brandschutz, Barrierefreiheit), neue klima- und energetische Standards sowie die Umsetzbarkeit für einen Neubau am Standort.

Aus diesem Grund wird das überwiegende öffentliche Interesse durch den Bezirk gemäß § 11 des DSchG Bln festgestellt und ein Abrissantrag beim Landesdenkmalamt gestellt.

A)    Rechtsgrundlage

§ 11 DSchG Bln

§ 13 i.V.m. § 36 BezVwG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

 keine

 

Berlin, den           .            .2022

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger  Bezirksstadträtin Lasiċ

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen