Drucksache - 0725/VI  

 
 
Betreff: Graffiti-Kunst für alle in Mitte?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Fischer, Riedel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA SPD vom 10.01.2023
2. GA_0725-VI_(mündlich in BVV beantwortet)

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Nachdem das BA sich aufgrund der personellen Situation nicht in der Lage sah, eine*n Graffitibeauftragte*n zu benennen, wie gedenkt es die Entwicklung und Förderung von legaler Streetart und Graffiti-Kunst im Bezirk zu betreiben?

 

  1. Konnte das Bezirksamt, wie in den DS 3141/V und 3145/V gefordert, darauf hinwirken, dass das Modellprojekt einer „Hall of Fame“ für Graffiti-Kunst und Streetart an der früheren Hinterlandmauer am Nordbahnhof (der jetzigen „North Side Gallery“) dauerhaft als legale Sprühfläche freigegeben wurde?

 

  1. Inwiefern konnte das Bezirksamt, wie in der DS 0253/VI gefordert, weitere geeignete Flächen an bezirkseigenen Gebäuden und Anlagen für Streetart- und Graffiti-Kunst freigeben?

 

  1. Welche weiteren Flächen kämen nach Ansicht des Bezirksamtes in Frage für die legale Nutzung als legale Sprühflächen?

 

  1. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um nicht nur Jugendlichen, sondern auch erwachsenen Menschen, darunter auch FLINTA*, mehr Möglichkeiten zu bieten, legal und sicher Streetart und Graffiti-Kunst zu praktizieren?

 

 
 

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