Drucksache - 0724/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, die Investitionsplanung von energetischen Sanierungen der bezirkseigenen Liegenschaften nach der Höhe des vorhandenen IST- Endenergiebedarfs, hinsichtlich der IST-Nutzung fossiler Energieträger wie Kohle, Gas und Öl sowie zur Sicherstellung der Barrierefreiheit zu priorisieren. Schulgebäude sowie Bildungseinrichtung in bezirkseigener Unterhaltung sind grundsätzlich vorrangig zu behandeln. Hiervon ausgenommen sind bauliche Unterhaltungsmaßnahmen (kleiner Unterhalt) zur Sicherstellung der gefahrenlosen Nutzung von Gebäuden und deren Bauteile (Ausschluss der Gefahr für Leib und Leben). Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Facility Management ist bis Ende Juni 2023 eine validierte Auflistung der Investitionsplanung bezirkseigener Liegenschaften unter Berücksichtigung o.g. Priorisierungskriterien vorzulegen.
Erledigungsfrist: 01.08.2023
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