Drucksache - 0683/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeisterin 32200 Amt für Weiterbildung und Kultur
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0683/VI Mitte von Berlin __________________________________________________________________________ Vorlage -zur Kenntnisnahme- Forderung nach einer Gedenktafel im Fritz-Schloß-Park / Poststadion Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2023 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0683/VI) Das Bezirksamt wird gebeten, zwei Gedenktafeln: eine am Haupteingang des Poststadions neben dem ehemaligen Militärgefängnis Nord bzw. Nördlichen Militärarrestanstalt, Lehrter Straße und eine am Eingang zum Fritz-Schloß-Park von der Turmstraße aus neben dem ehemaligen Kasernengebäude des Wachregiments Rathenower Straße 11, heute Modehaus Evelin Brandt, aufzustellen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, die Inhalte der Gedenktafel in Abstimmung mit dem zuständigen Ausschuss und den engagierten Akteur*innen der Zivilgesellschaft zu formulieren. Das Bezirksamt hat am 19.12.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt unterstützt inhaltliche Erläuterungen zum Poststadion, dem Fritz-Schloß-Park und der Historie des Areals. Erbetene oder gewünschte Inhalte etwaiger Gedenktafeln liegen dem Bezirksamt nicht vor, bzw. wurden in der Anregung der Bezirksverordnetenversammlung (Drsnr. 0683/VI) nicht formuliert. Die Geschichte des Areals ist vielschichtig und wurde und wird vom Bezirksamt z.B. durch Stadtführungen wiederholt bedacht. Weitere Veran-staltungen sind angedacht. Zur Einordnung: Das Poststadium ist seit 1990 ein Baudenkmal und untersteht somit dem Landesdenkmalamt bzw. der Unteren Denkmalbehörde. In Mitte wäre dies das Stadtentwicklungsamt bzw. der Fachbereich für Denkmalschutz. Der Fritz-Schloß-Park als Grünfläche untersteht dem Fachbereich Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes. Falls die Standorte der angedachten Gedenktafeln allerdings außerhalb der genannten Anlagen im öffentlichen Straßenland errichtet werden sollen, wäre wiederum der Fachbereich Straßenverwaltung des Straßen- und Grünflächenamtes zuständig. Mit allen Fachbereichen ist angestrebt die Anregungen der Bezirksverordnetenversammlung zu erörtern. Diese Erörterungen können sich jedoch nur auf theoretische tiefbauliche Aspekte hinsichtlich möglicher Standorte etwaiger Gedenktafeln beziehen. Um auch die Inhalte der etwaigen Gedenktafeln zu besprechen, wird dieses Anliegen auf die Tagesordnung der Kommission für Erinnerungskultur im Stadtraum des Bezirks Mitte für die Sitzung am 28. Februar 2024 gesetzt. A) Rechtsgrundlage: §1 3 i.V.m.; § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Ggf. ca. 40.000€ für zwei Gedenktafeln; Titel: 3630 / 540 10
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
keine
Berlin, den 28.11.2023 Bezirksbürgermeisterin Remlinger
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |