Drucksache - 0657/VI  

 
 
Betreff: Situation von Sprachfördergruppen verbessern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
03.01.2023 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag JHA vom 14.11.2022
2. BE HA vom 03.01.2023
3. Beschluss vom 19.01.2023

Das Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken,

  • dass die mehrsprachigen Vorlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    • Merkblatt zur Sprachförderung“
    • Aufforderung zur Sprachstandsfeststellung“
    • und „Aufforderung zur Sprachförderung

durch das Schulamt Mitte künftig bei Anschreiben an die Eltern Verwendung finden, 

 

  • die im Schulgesetz § 55 Abs. 3 verankerte individuelle Beratung und Unterstützung für Erziehungsberechtigte bei der Suche nach einem Sprachförderangebot durch das Schulamt gewährleistet wird,

 

  • den Zeitraum zwischen Sprachstandsfeststellung durch das Sprachberater*innenteam und der Zuweisung eines Platzes in einer Sprachfördergruppe deutlich zu verkürzen, so dass möglichst eine Vollbelegung der Sprachfördergruppen und ein Beginn der Kinder in den Sprachfördergruppen analog zum Beginn eines Kitajahres gesichert ist,

 

  • Dass der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in den Sprachfördergruppen regelmäßig Kita-Reihenuntersuchungen anbietet,

 

  • Überbrückungsangebote für Erziehungsberechtigte und ihre Kinder mit Sprachförderbedarf zu entwickeln und vorzuhalten, bis ein Platz für die Kinder in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung oder Sprachfördergruppe wahrgenommen werden kann.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen

  • die Zeit- und Datenqualität des Matchingverfahrens (Kita-Kinder/Nicht-Kita-Kinder) zu verbessern, so dass spätestens im Oktober eines Jahres dem Schulamt die aktuellen Daten vorliegen,
  • das bisher wöchentlich 25stündige Sprachförderangebot auf das Niveau eines Teilzeitgutscheins (25 bis 35 Angebotsstunden wöchentlich) zu erhöhen,
  • die Finanzierung der Träger zu verbessern, in Anlehnung Kostenblatt Kita mit allen Pauschalen (ndH Anteil, Wohngebiete/QM/MSS und Leitungsanteil)
  • das Fachkräftegebot für die Sprachfördergruppen zu sichern
  • den Trägern anteilig die notwendige Elternarbeit und koordinierende (Leitungs-)Aufgaben zusätzlich zu finanzieren
  • Überbrückende Finanzierung freier Plätze- „Freihaltepauschale“

Dem JHA ist vor den Sommerferien 2023 und danach regelmäßig zu Ergebnissen zu berichten.

 

 

Erledigungsfrist: 20.04.2023

 

 

 
 

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