Drucksache - 0656/VI  

 
 
Betreff: Verkehrsüberwachungskräfte verstetigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 29.11.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin         19.10.2022

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 22600

 

Bezirksverordnetenversammlung                                Drucksache Nr.:0656/VI

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Verkehrsüberwachungskräfte verstetigen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 25.10.2022 beschlossen:

 

Verstetigung von insgesamt 36 Stellen für Verkehrsüberwachungskräfte im Ordnungsamt.

A)    Begründung

Mit Beschluss vom 11.08.2020 wurde durch den Senat die personelle Verstärkung der Ordnungsämter zur Sicherstellung der Aufgaben im Rahmen der Corona-Eindämmungsmaßnahmen bewilligt. Gegenstand dieses Beschlusses war die personelle Unterstützung und fachliche Entlastung des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung der Verkehrsüberwachung.

 

Neben der Polizei sind die Ordnungsämter vorrangig für die Überwachung der Vorschriften nach der Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung bzw. Folgeverordnungen zuständig, wenn nicht direkt das Gesundheitsamt zuständig ist. Der AOD ist mit der Verfolgung der Verstöße gegen die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung, in der jeweilig geltenden Form, betraut. Um den AOD strukturell und fachlich zu entlasten, sodass dieser sich in den Hochphasen der Corona-Pandemie voll auf die Überwachung der Infektionsschutzverordnung fokussieren konnte, sollten Mitarbeiter*innen der Parkraumüberwachung mit Aufgaben des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD) betraut werden. Für die vorübergehend höherwertigen Tätigkeiten wird eine Zulage nach § 14 TV-L zur E 6 TV-L gezahlt. Diese Zulagen werden den Bezirken im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen. Die Rechte des Verkehrsüberwachungsdienstes ergeben sich aus § 2 Ordnungsdienste Verordnung (ODienstV).

 

Mitarbeitende der Parkraumüberwachung können sich per Interessenbekundungsverfahren bei der Senatsverwaltung für Inneres, Sport und Digitalisierung (SenInnDS) melden, welche die Gesamtkoordination übernimmt. Die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens abgefragten Wünsche nach dem Einsatzort (Bezirk) werden in der Regel von der SenInnDS berücksichtigt.

 

Der o.g. Beschluss beabsichtigte bis zu 240 PRK-VÜD-Kräfte auszubilden und je nach Bedarf auf alle Bezirke zu verteilen. Dabei muss berücksichtig werden, dass Bezirke welche keine Parkraumbewirtschaftung vorweisen können auf Mitarbeitende der anderen Bezirke angewiesen sind. Diese sollen im Zuge einer Abordnung an die Bezirke verliehen werden. Die erstmalige Durchführung der Maßnahme war bis zum 30.09.2021 befristet.

 

Innerhalb des Ordnungsamtes Berlin Mitte wurde erstmalig am 18.08.2020 das Interessenbekundungsverfahren an die Kolleg*innen der Parkraumüberwachung weitergeleitet.

 

Die für das Aufgabengebiet VÜD relevante BAK und das dazugehörige Anforderungsprofil wurden durch die SenInnDS erstellt und an die Bezirke am 06.11.2020 versandt. Die Ordnungsamtsleitungen einigten sich am 21.01.2022 in Ihrer Sitzung auf die folgende Verteilung der 240 PRK-VÜD-Kräfte auf die 12 Bezirke:

 

Bezirk

Anzahl VÜD Kräfte

Charlottenburg-Wilmersdorf

21

Friedrichshain-Kreuzberg

22

Lichtenberg

12

Marzahn-Hellersdorf

8

Mitte

37

Neukölln

26

Pankow

20

Reinickendorf

26

Spandau

20

Steglitz-Zehlendorf

16

Tempelhof-Schöneberg

20

Treptow-Köpenick

12

Summe

240

 

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde die Maßnahme mehrmals durch SenInnDS, in Abstimmung mit der SenFin bis nun aktuell zum 31.12.2022 verlängert.

 

Aufgrund der unzweifelhaften positiven Auswirkung im Rahmen der Arbeitsverlagerung im Zusammenhang mit der Verkehrsüberwachung in alle Bezirken, haben sich die Ordnungsamtsleitungen darauf verständigt, dass das Aufgabenfeld der Verkehrsüberwachung dauerhaft in den Ordnungsämtern verstetigt werden soll. Die nachhaltige und effektive Wahrnehmung der Aufgaben in der Verkehrsüberwachung stärken nicht nur die Verkehrswende, sondern entlasten auch den AOD um sich seinem umfangreichen Aufgabenspektrum im Rahmen von Sicherheit und Ordnung im Bezirk widmen zu können. Auf Grundlage dieser einheitlichen Entscheidung wurde am 17.02.2022 der Beschluss Nr. R-40/2022 durch den Rat der Bürgermeister gefasst, den Verkehrsüberwachungsdienst dauerhaft zu etablieren und die ODienstV dahingehend zu ändern, dass den Mitarbeitenden aus der Parkraumüberwachung auch dauerhaft die Aufgaben der Verkehrsüberwachung übertragen werden können.  Weiterhin wurde die SenInnDS mit diesem Beschluss aufgefordert die Maßnahme zeitnah umzusetzen.

 

Durch das Bezirksamt Pankow wurde der Beschluss zur Vorlage Nr. R-50/2022 „künftiger Einsatz von Dienstkräften aus dem Bereich der Verkehrsüberwachung durch das Ordnungsamt Pankow“ am 25.05.2022 in den Innenausschuss des RdB eingebracht. Mit diesem Beschluss beabsichtigte das BA Pankow neu eingestellte Kolleg*innen der Parkraumüberwachung, welche sich als VÜD-Kräfte weitergebildet haben, nicht mehr in andere Bezirke abzuordnen. Hintergrund der Maßnahme ist, dass das Ordnungsamt Pankow selbst mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung voranschreitet und aufgrund der hohen Anzahl an abgeordneten Dienstkräften nicht in der Lage ist, diese ausreichend zu überwachen. Darauf aufbauend hat der RdB am 16.06.2022 den Beschluss gefasst, den dauerhaften Verbleib der abgeordneten PRK-VÜD-Kräfte in ihren jeweiligen Einsatzbezirken als politische Vorgabe zu etablieren.

 

Mit der Vorlage Nr. R-123/2022 wurde durch den Bezirksbürgermeister von Dassel eine Ergänzung zur Vorlage Nr. R 76/2022 in den Ausschuss für Inneres des RdB eingebracht. Diese Vorlage soll die in Rede stehenden Punkte des RdB Beschlusses R-50/2022 noch einmal befürworten und dazu beitragen, dass eine zustimmungsfähige Vorlage der SenInnDS erstellt wird.

 

Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen vor, dass Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich stärker kontrolliert und geahndet werden sollen und damit die Verkehrswende im Land Berlin auch stärker vorangetrieben wird. Die dauerhafte Verstetigung des Aufgabengebietes der Verkehrsüberwachung kommt dieser Vorgabe zu Gute.

 

Das Ordnungsamt Mitte hat derzeit zwei Fachbereiche, die mit der dauerhaften Wahrnehmung von n Aufgaben im Außendienst betraut sind. Der Fachbereich Außendienst Allgemeiner Ordnungsdienst und den Fachbereich Außendienst Parkraumüberwachung.

 

Fachbereich AOD – Anzahl Mitarbeitende ohne Leitung

Fachbereich PRK – Anzahl Mitarbeitende ohne Leitung

66

334

 

Aufgrund der Größe des Fachbereiches PRK und der Tatsache, dass die Aufgaben des Verkehrsüberwachungsdienstes in ihrem Ausmaß und rechtlichen Rahmen den Tätigkeiten des AOD zuzuordnen sind, ist der VÜD im Ordnungsamt Mitte im Fachbereich Außendienst AOD integriert. Überdies haben nur die Dienstgruppenleitungen des AOD auch die fachlichen Kompetenzen den Verkehrsüberwachungsdienst anzuleiten und zu koordinieren.

 

Gegenwärtig sind 22 PRK-VÜD-Kräfte des Bezirkes Mitte in andere Bezirke abgeordnet, womit das Ordnungsamt Mitte die größte Anzahl an Mitarbeitenden an andere Bezirke abgegeben hat. Gegenwärtig sind noch 16 Mitarbeitende in der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes Mitte beschäftigt. Diese Dienstkräfte sind den regulären Dienstgruppen des AOD zugeordnet. Diese Verfahrensweise hat sich in den vergangenen zwei Jahren als sehr praktikabel erwiesen, da somit Personalausfälle gut innerhalb der Dienstgruppen ausgeglichen werden konnten und die Dienstgruppenleitungen des AOD bereits über die notwendigen Fachkenntnisse zur Anleitung der Mitarbeitenden des VÜD verfügen.

 

Bereits vor den pandemiebedingten Kontrollen waren die personellen Kapazitäten des AOD auf Grund der vielzählig zu bewältigenden Aufgaben ausgereizt. Durch den Einsatz der VÜD-Kräfte konnte hier zwar die Arbeitsbelastung leicht entschärft werden, der politische Druck hinsichtlich der zu leistenden Aufgabenfülle besteht aber nach wie vor. Durch eine Aufgabenübertragung an den Verkehrsüberwachungsdienst könnten zeitliche Ressourcen des AOD zukünftig anderweitig effektiv genutzt werden. In der Jahresplanung des AOD’s sind bspw. für das Jahr 2022 insgesamt 10 Wochen für Kfz-Umsetzungen und 5 Wochen für Verkehrsüberwachung vorgesehen. Bei einer Aufstockung der VÜD-Kräfte könnten diese 15 Wochen durch den AOD bspw. für intensivere Kontrolle zum Thema „Vermüllung“ genutzt werden. Das würde insgesamt auch dem zentralen Ziel des Workshops „Verbesserung Waste-Watching-Aktivitäten“ zu Gute kommen, welcher durch die SenInnDS und SenUMVK am 18.08.2022 durchgeführt wurde und Teil des Projektes „Zukunftsfähige Ordnungsämter“ ist.

 

Insgesamt sollte der personelle Ausbau der Verkehrsüberwachung auch die politisch anvisierte Verkehrswende weiter stärken, speziell durch intensivere Kontrollen von Falschparkenden auf Busspuren und Radwegen sowie auch dem konsequenten Umsetzen von Falschparkenden (siehe hierzu auch Beschluss der BVV vom 16.06.2022 (DS 0353/VI). In Hinblick auf den geplanten Einsatz von ScanFahrzeugen in möglicherweise fünf bis sieben Jahren ist der Abbau von PRK-Stellen zwangsläufig notwendig, sodass die Erhöhung des VÜD-Personalkörpers hier sinnvoll erscheint.

 

Das Ordnungsamt Mitte beabsichtigt daher zusätzlich 36 Stellen in den Dienstgruppen des AOD als VÜD zu verstetigen (6 Dienstkräfte je Dienstgruppe). Mit dem DHH 2022/2023 hat das Ordnungsamt bereits 3 Stellen für die Verkehrsüberwachung erhalten. Zum 01.01.2023 sollen weitere 33 Beschäftigungspositionen (BePos), welche im Zuge der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und -überwachung geplant sind, für die Finanzierung zusätzlicher BePos zur Verstetigung des Verkehrsüberwachungsdienstes verwendet werden.

 

PRK-BePo‘s Soll/Ist (im Wirtschaftsplan eingerichtet) Stand: 08.2022

 

Soll

Ist

Parkzonen vor 2021

1, 2, 3, 14, 15, 20, 21, 22, 29, 33, 34/35, 36/37, 38

194

139, davon 28 unbesetzt

Erweiterung im Jahr 2021 Moabit und Hansaviertel

Zonen: 70, 71 ,72, 73, 74, 75, 76

63,1

63, davon 3 unbesetzt

Erweiterung im Jahr 2022 Wedding und Gesundbrunnen

Zonen: 77, 79, 80, 83 (bereits gestartet)

Zone: 82 (geplanter Start: 01.10.2022)

Zonen: 81, 78 (geplanter Start 01.12.2022)

114,46

31, davon 7 unbesetzt

Insgesamt

371,56

233, davon 38 unbesetzt

Differenz

 

138,56 BePos (noch) nicht eingerichtet

B)    Rechtsgrundlage

§§ 12, 15, 39a BezVG

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich mittelbare positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Zwar ist auf Grund einer anfänglich erhöhten Anzahl von Umsetzungen und dem damit einhergehenden Befahren von größeren Abschleppfahrzeugen mit einem erhöhten Ausstoß von Abgasen zu rechnen. Mittelfristig sollte hierdurch jedoch eine Sensibilisierung von Autofahrenden erzeugt werden, das Falschparken zu vermeiden, was sich zwangsläufig positiv auf den Klimaschutz auswirkt.

D)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Durch den Wegfall bzw. die nicht Besetzung von 33 Beschäftigungspositionen in der Parkraumbewirtschaftung werden Mindereinnahmen im Wirtschaftsplan erwartet, welche jedoch durch 33 neue Beschäftigungspositionen (ab 2024 Stellen im Stellenplan) im Verkehrsüberwachungsdienst und der dadurch zu erwartenden Mehreinnahmen im Bezirkshaushalt, wieder ausgeglichen sind.

 

Ersichtlich wird dies an einer Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen pro Kopf. In den Monaten Januar bis August 2022 lagen die durchschnittlichen Einnahmen einer VÜD-Kraft (2.613,21 €) auf einem ähnlichen Level wie die Einnahmen einer PRK-Kraft (2.556,89 €). Ein Einnahmenverlust für den Bezirkshaushalt ist daher nicht zu erwarten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Einnahmen der Verwarn- und Bußgelder Parkraumüberwachung (in der Übersicht bereits mit der Hälfte dargestellt) nur zur Hälfte in den bezirklichen Wirtschaftsplan (9550 10001) fließen. Die andere Hälfte verbleibt im Landeshaushalt. Die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung fließen vollständig in den Bezirkshaushalt (Kapitel 3400 Titel 11201). 

 

PRK

Monat

Einnahmen

Anzahl MA

Ø Einnahmen pro MA

Januar 2022

471.900,95 €

190

2.483,69 €

Februar 2022

390.228,98 €

190

2.053,84 €

März 2022

481.959,56 €

190

2.536,63 €

April 2022

425.232,42 €

190

2.238,07 €

Mai 2022

507.574,86 €

190

2.671,45 €

Juni 2022

547.889,99 €

190

2.883,63 €

Juli 2022

514.807,95 €

190

2.709,52 €

August 2022

546.876,21 €

190

2.878,30 €

Ø

485.808,86 €

190

2.556,89 €

Summe

3.886.470,90 €

190

20.455,11 €

 

 

VÜD

Monat

Einnahmen

Anzahl MA

Ø Einnahmen pro MA

Januar 2022

44.638,61 €

17

2.625,80 €

Februar 2022

40.985,50 €

17

2.410,91 €

März 2022

43.855,50 €

17

2.579,74 €

April 2022

43.093,46 €

17

2.534,91 €

Mai 2022

41.762,25 €

17

2.456,60 €

Juni 2022

52.121,45 €

17

3.065,97 €

Juli 2022

44.529,07 €

17

2.619,36 €

August 2022

44.410,40 €

17

2.612,38 €

Ø

44.424,53 €

17

2.613,21 €

Summe

355.396,24 €

17

20.905,66 €

 

 

Die geplanten Ansätze im DHH 2022/2023 im Kapitel 3400 Titel 12109 und Titel 26101 können trotz dieser Maßnahmen - nach heutiger Berechnung - auch wie veranschlagt erfüllt werden. 

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Stellenbewertung Parkraumüberwachung: E 4 TV-L

W – 50.670€ * 33 Stellen = 1.672.110 €

 

Stellenbewertung Verkehrsüberwachungsdienst aus 2005: E 5 TV-L

W – 52.000€ * 33 Stellen = 1.716.000 €

 

Bewertungsvermutung Verkehrsüberwachungsdienst: E 6 TV-L

W – 56.850€ * 33 Stellen = 1.876.050 €

 

Differenz zwischen E 6 – E 4 = 203.940€

Die Finanzierung der zusätzlichen Beschäftigungspositionen (Kapitel 3400 Titel 42801) kann über eine entsprechende Erhöhung der Gewinnabführung in 2023 und 2024 erfolgen. Die Ausgaben des Wirtschaftsplanes reduzieren sich dadurch, dass 33 Beschäftigungspositionen weniger für die Parkraumüberwachung eingerichtet werden.

 

Ab 2025 sollte dann der PersonalPlafond von SenFin entsprechend angepasst sein.

Berlin, den 25.10.2022

Bezirksstadträtin Dr. Neumann Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 
 

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