Drucksache - 0644/VI  

 
 
Betreff: Kollektive Verantwortungslosigkeit oder wo bleibt der Geschäftsbereich Zweckentfremdung im Bezirksamt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Kleedörfer 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA LINKE vom 15.11.2022
2. Antwort

Ich frage das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

 

Der Geschäftsbereich „Zweckentfremdung“ wurde nach der Wahl 2021 dem damaligen BezirksBürgermeister zugewiesen. Das Themenfeld wurde über ein Jahr hinweg in keinem BVV-Ausschuss behandelt. Nun wurden nach der Nachwahl des Bezirksamtes die Geschäftsbereiche mit Bezirksamtsbeschluss vom 21.10.2022 neu aufgeteilt.

 

 

  1. Welche*r Stadträt*in trägt nun für den Geschäftsbereich Zweckentfremdung die Verantwortung und warum findet die Zuordnung im Bezirksamtsbeschluss vom 21.10.2022 keine Erwähnung, sondern lediglich die Nichtzuordnung zur Gliederungseinheit „Amt für Bürgerdienste“, Aufgabenstellung „Wohnungsamt“?

 

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Zweckentfremdung in Mitte kontinuierlich und konzeptionell verfolgt und geahndet wird und was macht in diesem Zusammenhang übrigens die Umsetzung des BVV-Beschlusses DS 0386/VI zu „Wohnungsleerstand in Mitte bekämpfen - Masterplan gegen Leerstand erarbeiten und umsetzen“ zu der bisher eine Vorlage zur Kenntnisnahme schmerzlich vermisst wird?

 

  1. Ist das Bezirksamt bereit, regelmäßig (mindestens jede zweite Sitzung) im Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen durch personelle Anwesenheit des/der zuständigen Stadträt*in die Behandlung des Themas Zweckentfremdung zu gewährleisten?

 

 
 

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