Ich frage das Bezirksamt:
Vorbemerkung:
Der Geschäftsbereich „Zweckentfremdung“ wurde nach der Wahl 2021 dem damaligen BezirksBürgermeister zugewiesen. Das Themenfeld wurde über ein Jahr hinweg in keinem BVV-Ausschuss behandelt. Nun wurden nach der Nachwahl des Bezirksamtes die Geschäftsbereiche mit Bezirksamtsbeschluss vom 21.10.2022 neu aufgeteilt.
- Welche*r Stadträt*in trägt nun für den Geschäftsbereich Zweckentfremdung die Verantwortung und warum findet die Zuordnung im Bezirksamtsbeschluss vom 21.10.2022 keine Erwähnung, sondern lediglich die Nichtzuordnung zur Gliederungseinheit „Amt für Bürgerdienste“, Aufgabenstellung „Wohnungsamt“?
- Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Zweckentfremdung in Mitte kontinuierlich und konzeptionell verfolgt und geahndet wird und was macht in diesem Zusammenhang übrigens die Umsetzung des BVV-Beschlusses DS 0386/VI zu „Wohnungsleerstand in Mitte bekämpfen - Masterplan gegen Leerstand erarbeiten und umsetzen“ zu der bisher eine Vorlage zur Kenntnisnahme schmerzlich vermisst wird?
- Ist das Bezirksamt bereit, regelmäßig (mindestens jede zweite Sitzung) im Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen durch personelle Anwesenheit des/der zuständigen Stadträt*in die Behandlung des Themas Zweckentfremdung zu gewährleisten?