Drucksache - 0626/VI  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
29.11.2022 
13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
03.01.2023 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringl VzB BA vom 14.11.2022
2. BE VzB HA vom 03.01.2023
3. VzB_0626_VI_Anlage1
4. VzB_0626_VI_Anlage2
5. Beschluss vom 19.01.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Datum

Bezirksbürgermeisterin Tel.: 3 2200

SE Personal und Finanzen

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0626/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird genehmigt.

A)    Begründung:

Entsprechend § 76 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Nr. 2 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO (AV LHO) ist der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 gefertigt und darüber Rechnung gelegt worden.

Die Anlage zu dieser Drucksache enthält als Bezirkshaushaltsrechnung die Ergebnisse des Jahresabschlusses Mitte 2021 und wesentliche Einzelheiten der Haushaltswirtschaft 2021.

Die Bezirkshaushaltsrechnung stellt somit einen Rechenschaftsbericht über die Wirt-schaftsführung des Bezirks dar.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung beinhaltet:

 

  • die nach Kapiteln und Titeln untergliederte Rechnungsnachweisung über die

Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300)

  •    die Rechnungsnachweisung nach Kapiteln (Tabelle 301)
  • die Rechnungsübersicht, in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse sowie die Endsumme des Bezirks ausgewiesen werden (Tabelle 302).
     

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beigefügt:

 

  • die Zusammenstellung der Vermögensteile- ausgenommen Grundvermögen, untergliedert nach Vermögensteilen, Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen (Listen V1- V7)
  • die Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312)
  • die Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320)
  • die Zusammenstellung der Mehr- und Minderbeträge nach Einzelplänen (Tabelle 332)
  • die Gruppierungsübersicht (Tabelle 340)
  • die Übersicht über die Konten außerhalb des Haushalts vor Bestandsübertrag
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen VE
  • die Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Gemäß § 25 Abs. 1 LHO ist seit dem Haushaltsjahr 2000 ein Ist-Abschluss vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich das sogenannte kassenmäßige Ergebnis wie folgt dar:

 

 

Ist-Einnahmen              1.176.178.508,83 €

 

Ist-Ausgaben              1.164.803.078,08 €

 

Differenz/Überschuss              11.375.430,75 €

  =================

 

Rechtsgrundlage:

§§ 4 Abs. 3 und 12 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BezVG

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den

Bezirksbürgermeisterin Remlinger 

 
 

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