Drucksache - 0616/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für Bewerber*innen des Bezirksamtes Probearbeit als Teil des Bewerbungsprozesses regulär eingeführt werden kann. Sodann wird das Bezirksamt ersucht ein Konzept zum Bewerbungsverfahren zu entwickeln und in den zuständigen Ausschüssen vorzustellen. Bei der Berührung von Kompetenzen der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wird das Bezirksamt ersucht, sich dazu mit der Landesverwaltung in Einvernehmen zu setzen. Begründung: Der Personalmangel im Bezirksamt Berlin-Mitte erschwert massiv die Umsetzung einer bedürfnisorientierten Arbeit in und mit der Verwaltung. Eine Prüfung bestehender Konzepte zur Findung von geeigneten Bewerber*innen ist ein wichtiger Bestandteil, um einen Weg aus dem bestehenden Defizit zu finden. Die Erprobung von Bewerber*innen im Bewerbungsverfahren bietet den Personen, die zunächst nicht in die engere Auswahl kommen würden, eine Möglichkeit, sich zu beweisen und die Arbeit im Bezirksamt kennenzulernen.
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