Drucksache - 0545/VI  

 
 
Betreff: Wiederholung der Wahl gut vorbereiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Lemke und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
29.11.2022 
13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
03.01.2023 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 11.10.2022
2. BE HA vom 03.01.2023
3. Beschluss vom 19.01.2023
4. VzK SB vom 21.03.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .02.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0545/VI

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

Wiederholung der Wahl gut vorbereiten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0545/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

die Wiederwahl des Abgeordnetenhauses von Berlin und der BVV Mitte im kommenden

Frühjahr als gesamtbezirkliche Aufgabe zu begreifen und die Voraussetzungen für eine

pannenfreie und ohne Regelverstöße stattfindende Wiederwahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und Bezirksverordnetenversammlung zu ermöglichen.

Dazu möge das Bezirksamt dem zuständigen Fachausschuss regelmäßig berichten.

 

Das Bezirksamt hat am 14.02.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat am 16.11.2022 die flächendeckende Wahlwiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlungen beschlossen. Der Landeswahlleiter hat sich bei der innerhalb von 90 Tagen zu wiederholenden Wahl für den Wahltermin am 12.02.2023 entschieden.

Die kurze Vorbereitungszeit zur Durchführung der Wahlen stellt eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. Die notwendigen personellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen lassen sich nur über die Wahrnehmung einer gesamtbezirklichen Verantwortung schaffen. Die Wahlorganisation als gesamtbezirkliche Aufgabe verstehen und meistern bedeutet für das Bezirksamt, dass alle Organisationseinheiten die Wahlvorbereitung und Wahldurchführung unterstützen. Vor diesem Hintergrund lässt sich das Bezirksamt 14-tägig über den Stand der Wahlorganisation vom zuständigen Amt für Bürgerdienste berichten. 

Das für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen verantwortliche Amt für Bürgerdienste hat im Nachgang zu den im September 2021 stattgefundenen Wahlen und den daraus gesammelten Erfahrungen seine Wahlorganisation konzeptionell neu aufgestellt. Über eine zielorientierte Aufgabenstruktur sollen ein reibungsloser Verlauf und die Erfassung eines zeitnahen sicheren Wahlergebnisses bei künftigen Wahlen und sonstigen plebiszitäre Verfahren gewährleistet werden. Das Konzept, wie auch die darin enthaltenen Unterstützungen aller Bereiche des Bezirksamtes für das Wahlamt, wurden im Bezirksamt zur Kenntnis genommen und beschlossen.

r die Optimierung der Wiederholungswahlen und zur Vermeidung von Problematiken im Bezirk Mitte war und wird im Wesentlichen darauf abgestellt, dass Wahllokale mit einer ausreichenden Anzahl von Stimmzetteln ausgestattet werden; die Schulungen der Wahlhelfenden in Präsenz und digital angeboten werden; die Struktur im Wahlamt evaluiert wurde und die Finanzierung, der Personalbedarf sowie die Sachmittel rechtzeitig bereitgestellt werden. Die Organisationsstruktur des Wahlamtes Mitte wurde optimiert, mittels temporärer Arbeitsgruppen wie die AG Wahlhelfende; AG Briefwahlstelle; AG Wahllokalakquise; AG Wahlmaterial; AG Wahldatenerfassung; AG Schulung; AG IT/TK sowie das Kompetenzteam.  Bis zu 75 Personen (nicht Wahlhelfende) sind intern für die Wahlorganisation tätig:

 

- 17 Personen aus dem Mitarbeitendenstamm des Amtes für Bürgerdienste für die

  temporären 

  Aufgaben in den Arbeitsgruppen,

- Briefwahlstelle: 27 befristete Mitarbeitende,

- eine befristete Einstellung für Einsatzplanung und Rekrutierung der Wahlhelfenden,

- 31 Personen für die Wahldatenerfassung für den Wahlsonntag im Schichtsystem.

 

In Vorbereitung auf die Wahlen konnte, in Absprache mit anderen Organisationseinheiten (Soz), der Walther-Rathenau-Saal für die Einrichtung der Briefwahlstelle gesichert werden. Durch die Häufigkeit der Wahlereignisse in Hinblick auf Wiederholungswahl BVV + AGH Wahl 2023, bevorstehende Wiederholungswahl der Bundestagswahl in voraussichtlich 49 Wahllokalen in 2023, Europawahl 2024, Abstimmung Volksbegehren “Berlin 2030 klimaneutral“ am 26.03.2022ssten diese Räumlichkeiten für das Wahlamt gesichert bleiben.

r die 192 Urnenwahllokale konnten entsprechende Räumlichkeiten akquiriert werden.

r die 90 Briefwahllokale konnte ein Standort mit ausreichender Fläche angemietet und die örtliche Struktur am Wahlsonntag somit gesichert werden.

Es findet ein regelmäßiger Informationsaustausch mit den anderen Bezirken und der Landeswahlleitung statt, um eine strukturierte Wahlorganisation gewährleisten zu können. Des Weiteren erfolgt ein regelmäßiger Kommunikationsaustausch über die Geschäftsstelle der Landeswahlleitungen in Form von Empfehlungen, Hinweisen und Arbeitsinformationen über E-Mails.

Dem zuständigen Fachausschuss wurde am 06.12.2022 ausführlich Bericht erstattet.  Zusätzlich berichtet der Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste dem Fachausschuss in seinen Sitzungen zu TOP „Mitteilungen aus dem Bezirksamt“ regelmäßig zum aktuellen Stand der Wahlvorbereitungen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine, da die erforderlichen und angemessenen Aufwendungen per Basiskorrektur ausgeglichen werden.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine, da die erforderlichen und angemessenen befristeten Einstellungen per Basiskorrektur ausgeglichen werden.

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

 Berlin, den   14.02.2023

 

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen