Drucksache - 0543/VI  

 
 
Betreff:
Wilhelmstraße 56-59: Mitte für seine Bürger:innen zurück gewinnen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion DIE LINKE, Fraktion der SPD
Verfasser:Fischer, Riedel, Kreitmair 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
23.11.2022 
13. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 11.10.2022
2. ÄA DIE LINKE vom 15.11.2022
3. BE StadtE vom 23.11.2022
4. Beschluss vom 15.12.2022

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem Senat zu prüfen, welche planungsrechtlichen Schritte eingeleitet werden können, die ein Vorkaufsrecht am Grundstück Wilhelmstraße 56-59 begründen. Sollten hierzu rechtliche Möglichkeiten gegeben sein (z. B. gemäß § 25 BauGB), so sollen diese umgehend eingesetzt und das Grundstück durch das Land Berlin erworben werden.

 

Das Grundstück soll zu einem lebendigen Quartier entwickelt werden. Dazu zählen vor allem bezahlbare Wohnungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (insbesondere Kindergarten, Seniorentreff), aber auch gewerbliche Flächen für Nahversorgung und Gastronomie. Es ist zu prüfen, ob Nutzungen am Standort der Grundschule am Brandenburger Tor auf dieses Grundstück verlagert werden können, um dem Mangel an Grundschulplätzen in diesem Teil des Bezirks abzuhelfen.

 

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 16.03.2023

 

 
 

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