Drucksache - 0532/VI  

 
 
Betreff: Anonymisierte Bewerbungsverfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Sanehy, Diedrich, Seyhun sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
29.11.2022 
13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
03.01.2023 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
23.03.2023 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
02.05.2023 
16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
27.06.2023 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
29.08.2023 
18. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
19.09.2023 
19. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 11.10.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, künftig bei Stellenbesetzungen und der Vergabe von Ausbildungsplätzen anonymisierte Bewerbungsverfahren durchzuführen. Der BVV ist über die Erfahrungen mit diesem Verfahren ein Jahr nach dessen Einführung zu berichten.

Begründung:

Dabei werden die personenbezogenen Angaben wie Name, Alter, Geschlecht oder ethnische Herkunft nicht angegeben. Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgt allein aufgrund der anonymisierten, qualifikationsbezogenen Angaben. Eine Benachteiligung im späteren Bewerbungsverlauf ist zwar trotzdem möglich, die Gefahr einer unbewussten Diskriminierung in der ersten Stufe wird allerdings deutlich vermindert. Das anonymisierte Bewerbungsverfahren fördert die soziale Vielfalt auf dem Arbeitsmarkt und ist eine vertrauensbildende Maßnahme für Menschen, die bereits Diskriminierung erlebt haben. Diverse Studien belegen, dass die Anonymität den Fokus rein auf die Qualifikationen der Bewerber*innen lenkt und zu mehr Chancengerechtigkeit beiträgt.

Auch das BA Mitte sollte deshalb dieses Verfahren anwenden, um so eine Vorbildfunktion einzunehmen und nach außen glaubwürdig für die Anwendung werben zu können.

 

 
 

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