Drucksache - 0481/VI  

 
 
Betreff: Fördermittel des Bundes aus dem Klima- und Transformationsfonds für Mitte nutzen, den öffentlichen Raum klimafreundlich, klimaresilient und lebenswert umgestalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Massalme, Sisauri und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Anhörung
19.10.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 08.09.2022
2. Austauschblatt Grüne vom 13.09.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

die durch das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel bereitgestellten Fördermittel für Kommunen bis zum 15.Oktober 2022 für folgende Maßnahmen für den Bezirk Mitte auch unter Hinzuziehung der zuständigen Senatsverwaltungen SenSBW sowie SenUMVK abzurufen und umzusetzen:

 

Investitionsvorbereitende Untersuchungen von Klimaschutzmaßnahmen zur Bewältigung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser- und überflutungsgefährdete Gebiete) unter Zuhilfenahme bereits ermittelter Untersuchungen sowie durch die Beauftragung externer Beratung zur Verbesserung „Grün-blauer Infrastruktur“:

 

1. Bei Flächen von baulichen Anlagen:

 

1.1. Ermittlung von Flächenpotentialen zur Errichtung wand- und bodengebundener Fassadenbegrünungen an Gebäuden und baulichen Anlagen in Bezirks-und Landeseigentum wie beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen, Bibliotheken und Einfriedungen (zB Mauern und Zäune) auch unter Berücksichtigung nicht-öffentlicher Gebäude und baulicher Anlagen

 

1.3. Ermittlung von Dachflächenpotentialen zur Errichtung von extensiven Dachbegrünungen in Kombination mit Solarnutzung

 

1.4. Ermittlung von Flächenpotentialen auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Flächen (zB versiegelte und nicht versiegelte Brachflächen, Verkehrsinseln - Rasenflächen) zur Errichtung von angeblich schnell wachsenden Miniwäldern (Miyawaki-Wald)

 

1.5. Ermittlung von Flächenpotentialen auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Plätzen zur Herstellung von dauerfeuchten bepflanzten Sickermulden zur Verbesserung der Regenwasserbewirtschaftung (Retentionsfähigkeit) bodenversiegelter Plätze und Freiflächen

 

1.6. Ermittlung von Flächenpotentialen zur Nutzung von urban-gardening-Initiativen mit Schwerpunkt auch von städtischen Kleinstflächen auch unter Berücksichtigung von Zwischennutzungspotentialen

 

1.7. Ermittlung der Potentiale von Regenwasserzysternen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Gebäuden mit Unterkellerung zur Schaffung von zusätzlichen Wasserentnahmestellen zur Bewässerung von Straßenbäumen und Grünflächen

 

2. Bei Verkehrsflächen mit Schwerpunkt Bezirksregion Regierungsviertel

 

2.1. Mindestens 25% der existierenden Kfz-Abstellplätze zu nachhaltig gepflegten Baumstandorten umgewandelt werden. (In sehr stark versiegelten und von einer hohen Anzahl von sog. "Tropennächten" betroffenen Gebieten sollen nachweisbar mehr als 33% der bisherigen Abstellplätze in Wert gesetzt werden.)

2.2. Innovative Vorgehensweisen zur schnellen Schaffung von Baumstandorten in großer Zahl entwickelt und angewandt werden.

2.3. Effiziente Lösungen zur Aufnahme von Starkregenereignissen durch innovative kleinteilige „Wasser-Pufferlösungen pro Baumscheibe“ entwickelt und umgesetzt werden.

2.4. Innovative Vorgehensweisen zur nachhaltigen Pflege von „Grün-blauer Infrastruktur“ entwickelt und angewandt werden. (Dabei sind u.a. Elemente der sog. „Smart City“ zu integrieren.)

 

Die Analysen des Bezirksamts haben ergeben, dass die Bezirksregion Regierungsviertel in Bezug auf Versiegelungsgrad, Ausprägung von Hitzeinseln, Lärm- und Feinstaubbelastung der am stärksten betroffene Teilraum Mittes ist.

Daher muss hier unverzüglich gehandelt werden. Die Zählgemeinschaftsvereinbarung bietet den hierfür erforderlichen Rahmen.

 

3. Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt sowie Abruf von Fördermitteln des Bundes

3.1. Die genannten Maßnahmen unter 1.und 2. sind durch Pilotprojekte zu validieren. Die Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt sind hinsichtlich der mittel-bis langfristigen Absenkung von Klimafolgekosten und Kosten für Pflege und Unterhalt darzustellen.

3.2. Im Rahmen der investitionsvorbereitenden Untersuchungen von Klimaschutzmaßnahmen für den Bezirk Mitte, sind die erforderlichen Investitionen je Maßnahmenpaket zu ermitteln.

3.3. Für die Folgejahre 2023-2025 sind die ermittelten Investitionen durch gezielte Förderanträge abzurufen und baulich umzusetzen.

 

4. Begleitung der Projektermittlung und Umsetzung

4.1. Über die Klimaschutzmaßnahmen (Ermittlung und Umsetzung) sind den zuständigen Ausschüssen sowie der BVV fortlaufend zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Auf Grundlage des am 23.01.2021 durch die BVV beschlossenen Antrags zur Anerkennung des Klimanotstands DS 2035/V und der Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes Mitte vom 20.09.2021 sind u.a. die in der DS genannten Zielsetzungen unter den Punkten c, d und e als erforderlich anerkannt.

 

Die mit 176 Mio. Euro durch die Bundesregierung bereitgestellten Mittel zur Förderung von Maßnahmen bei der Anpassung urbanerume an den Klimawandel eröffnen dem Bezirk Mitte den Forderungen des Klimanotstandes nachzukommen und damit die Negativauswirkungen auf die Gesundheit der Menschen signifikant zu verringern, den Stadtraum lebenswerter zu gestalten und die Klimafolgekosten für Mitte und Berlin in den kommenden Jahren deutlich zu senken.

 

 
 

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