Drucksache - 0439/VI  

 
 
Betreff: Antrag auf Abberufung des Bezirksbürgermeisters
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDU, Fraktion der FDPFraktion der CDU, Fraktion der FDP
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU, Roet und die anderen Mitglieder der Fraktion der FDP 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.08.2022 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Sondersitzung 1. Lesung)      
08.09.2022 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Sondersitzung 2. Lesung)      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU und FDP vom 17.08.2022
2. Austauschblatt vom 25.08.2022
3. 2. Austuaschblatt vom 08.09.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Stephan von Dassel wird gemäß §35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz vom Amt des Bezirksbürgermeisters und als Mitglied des Bezirksamtes Mitte abberufen.

Begründung:

Den Fraktionen in der BVV Mitte sind Auszüge aus einem SMS-Verkehr zugeleitet worden, nach denen Bezirksbürgermeister von Dassel den klagenden unterlegenden Bewerber im Stellenbesetzungsverfahren zur Leitung des Steuerungsdienstes informiert, dass es "eine vom Bezirksamt initiierte außergerichtliche Einigung (...) aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht geben" könne. Stattdessen schreibt der Bezirksbürgermeister: "Ich könnte mir aber eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen uns vorstellen, denn ich will das Verfahren endlich abschließen (...)", so von Dassel offenbar in einer SMS vom 6. April 2022. Dabei ist die Rede von einer "privatrechtliche Einigung zwischen uns als Privatpersonen analog den skizzierten Rahmenbedingungen".

Ein mehr als ungewöhnlicher Vorgang. Besonders brisant ist dabei, dass durch diese außergerichtliche Einigung die ursprüngliche Stellenbesetzung bestandskräftig geworden wäre, die nach Medienberichten auf einen grünen Parteifreund des Bezirksbürgermeisters gefallen sein soll.

Nach intensiver Prüfung der vorliegenden Informationen und auch mit Blick auf die in der öffentlich geführten Debatte getätigten Äerungen sind wir davon überzeugt, dass es zu einer unangemessenen Einflussnahme und einer inakzeptablen Verquickung von privaten und dienstlichen Interessen des Bezirksbürgermeisters in dem in Rede stehenden Stellenbesetzungsverfahren gekommen ist.

Unabhängig von einem Ausgang des Disziplinarverfahrens durch die Regierende Bürgermeisterin von Berlin ist die persönliche politische Verantwortung des Bezirksbürgermeisters eindeutig, eine Abberufung und damit Zuweisung der politischen Verantwortung ohne Alternative. Da Herr von Dassel einen Rücktritt von sich aus öffentlich ausgeschlossen hat, bleibt nur der Weg einer Abberufung gemäß §35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz.

 
 

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