Drucksache - 0426/VI  

 
 
Betreff: Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteherin der BVVVorsteherin der BVV
Verfasser:Kamm 
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungDringlichkeitsvorlage Beschlussfassung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrVzB Vorsteherin vom 14.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV Mitte von Berlin stellt die außergewöhnliche Notlage fest.

 

Das Risiko für Leib, Leben und Gesundheit wird von zwölf Prozent aller Bezirksverordneten begründet. Das Risiko ist nicht vorübergehend, sondern besteht fort, bis eine medizinische Lösung gefunden wird. Das Robert-Koch-Institut warnt anhaltend vor den Infektionsgefahren und bittet bei Atemwegssymptomen zu Hause zu bleiben.

 

 

Begründung:

Die Durchführung der Sitzung der BVV kann nicht risikofrei durchgeführt werden. Es steht kein ausreichend großer Raum zur Verfügung, zudem müsse Personen mit Atemwegserkrankungen zugemutet werden, über einen Zeitraum von etwa fünf Stunden eine Luftreduzierende Maske zu tragen. Das Risiko der Ansteckung mit COVID-19 ist gegeben. Die Auswirkungen einer Infektion sind bei den an der Sitzung beteiligten Personen nicht einschätzbar.

Ein Indiz, dass mehr als 7 Personen der BVV und mindestens 1 zusätzliche Person der Ausschussteilnehmenden einen schweren bis lebensbedrohlichen Verlauf haben würde, ist die anonymisierte Umfrage.

 

In der BVV Mitte sitzen Personen, die entweder selbst zur vulnerablen Gruppe zählen oder mit Personen, die zu dieser zählen, zusammenleben.

Im Bezirk Mitte liegt die 7-Tage-Inzidenz aktuell bei 241,6 und damit über dem Berliner Durchschnitt.

 

Auf eine anonymisierte Umfrage bei den Bezirksverordneten haben sich 34 Personen zurückgemeldet, von denen 7 die Zugehörigkeit zur Risikogruppe begründeten. Außerhalb dieser Umfrage meldete sich eine Bürgerdeputierte mit der eindringlichen Bitte, ihr die Teilnahme an den Ausschusssitzungen zu ermöglichen. Aufgrund der Schwere ihrer gesundheitlichen Einschränkungen könne sie aufgrund des weiterhin grasierenden Virus nachwievor nicht am allgemeinen Leben teilhaben. Sie sei daher auf die hybride Sitzungsform angewiesen.

Damit haben 20% der Rückmeldungen entweder selbst eine Lungenerkrankung oder leben mit Personen zusammen, die eines besonderen Schutzes bedürfen.

 

Damit haben 7 Bezirksverordnete angegeben, keinesfalls unter „normalen“ Bedingungen an Sitzungen der BVV oder der Ausschüsse teilnehmen zu können, es sei denn, es können Möglichkeiten zur Teilhabe geschaffen werden.

 

Den Ausführungen des RKI folgend, ist das Risiko für die eigenen Gesundheit trotz Impfung bei allen Menschen vorhanden, die Langzeitfolgen sind noch nicht erforscht. Das lebensbedrohliche Risiko ist in der absoluten Masse zwar gemindert, was aber nicht bedeutet, dass es Einzelne gibt, für die nachwievor ein lebensbedrohliches Risiko besteht. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung kann aufgrund der aktuell steigenden Dunkelziffer nicht prognostiziert werden, bei geimpften und genesenen Personen zeigen Selbststests auch nicht immer eine bestehende Infektion an.

Die BVV Mitte möchte die gefährdeten Personen schützen und gleichzeitig nicht ausschließen. Die Hinweise des RKI werden herangezogen und hinsichtlich Umsetzung geprüft.

Reichen die der BVV zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht aus, die vulnerablen Gruppen zu schützen, ist eine außergewöhnliche Notlage festzustellen.

 

Prüfung der Kriterien:

Infesktionsschutz, der duch Organisation beeinflusst werden kann:

  • Abstand halten:

-          Um den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten zu können, werden für eine Sitzung der BVV mindestens 400 qm benötigt.

-          Aufgrund der Beendigung pandemiebedingter Einschränkungen werden Sporthallen und Schulaulen von den Schulen selbst, Sportvereinen etc. genutzt.

-          Das Poststadion ist zwar 70 qm größer als der BVV-Saal, bietet aber sonst keine weiteren Flächen wie das Rathaus Mitte (das mit der Lobby, dem Raum 121 bereits 200qm mehr bietet, zusätzlich die Fraktionsräume)

    Hier stellt sich die Frage, was bedeutet Präsenz – Anwesenheit im selben Raum oder reichen auch die Nebenräume?

 

Präsenz: zugegen sein, d.h., unmittelbar an etwas teilnehmen und nicht zeitversetzt ohne ggf. eingreifen zu können.

 

  • Dauer des Zusammenseins im selben Raum

-          Es gilt weiterhin die Maßgabe, in Räumen mit unvermeidlich engem Kontakt Maske zu tragen (so z.B. im öffentlichen Nahverkehr)

-          Die Sitzung der BVV dauert regulär 5 ½ Stunden inklusive Pause.Für das dauerhafte Tragen einer Maske ist das sehr lang, vor allem für Personen, die sich aufgrund von Atemwegserkrankungen zu den vulnerablen Gruppen zählen und zur Minderung der Gefahr für Leib. Leben und Gesundheit diese Maske aber tragen müssen (doppelte Belastung – die einzig verbleibende Maßnahme sich zu schützen ist das Tragen der FFP-2-Maske, die ihnen das eigentliche Leiden aber auch noch erschwert) – hat Auswirkungen auf die Konzentration und die Qualität der Arbeit

 

  • Lüften

-          Im BVV-Saal ist das Lüften möglich

-          Durchzug birgt das Risiko, sich zu erkälten, sodass der Saal mindestens einmal je Stunde für mind. 10 Minuten verlassen werden sollte. Damit reduziert sich die Sitzungszeit auf etwa 4 Stunden am Abend

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Ältestenrat hat sich am 14.06.2022 über das Vorliegen begründender Kriterien verständigt, und damit erst nach Ende der Einreichungsfrist für Drucksachen zur Sitzung der BVV.

 

 
 

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