Drucksache - 0414/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
Begründung: Kinder brauchen in der Regel nicht plötzlich einen Schulplatz. Mit Geburt des Kindes ist bekannt, dass das Kind ca. 6 Jahre später wohnortnah in die Grundschule gehen möchte und nochmals ca. 6 Jahre später einen Schulplatz an einer weiterführenden Schule benötigt (vgl. SchulG Berlin § 42). Nun gibt es selbstverständlich bspw. durch Umzüge Fluktuationen – aber auch hierfür liegen gewiss Erfahrungswerte vor.
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