Drucksache - 0368/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
Begründung:Die Berliner Bauordnung wurde vor einigen mit dem Ziel geändert, das Bauen zu vereinfachen und die baunebenrechtlichen Bestimmungen einzugrenzen. Gemäß Landesbauordnung (BauO Bln) werden Bauvorhaben häufig verfahrens- oder genehmigungsfrei gestellt und sind in der Regel nur noch anzeigepflichtig. Aber auch in den Fällen, in denen ein Baugenehmigungsverfahren noch durchgeführt wird, ist die Prüfung des Vorhabens auf die Übereinstimmung mit bauplanungsrechtlichen und einzelnen bauordnungsrechtlichen Normen beschränkt, da eine Einschaltung der unteren Naturschutzbehörde in das Verfahren häufig nicht mehr erfolgt. Hierdurch entfällt die Möglichkeit, die im Landschaftsplan festgesetzten Zielwerte der Biotopflächenfaktoren (BFF-Zielwerte) im Rahmen von Baugenehmigungen frühzeitig zu überprüfen.
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