Drucksache - 0355/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Mitte von Berlin Tel.: 24550 Drucksache Nr.: / VI Vorlage -zur Beschlussfassung- über die Berufung eines beratenden Mitglieds und einer Stellvertretung aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen für den Jugendhilfeausschuss (JHA) Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Jugendhilfeausschuss benannten Personen aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen, Frau Marie Laser (ordentliches Mitglied) und Veronika Gräwe (Stellvertretung), beide Mitglieder bei Careleaver e.V., werden von der Bezirksverordnetenversammlung berufen. A) Begründung: Dem JHA gehören als beratende Mitglieder bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereiche mit jeweiliger Stellvertretung an. Mit Änderung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurde in § 71 Abs. 2 SGB VIII festgelegt, dass eine Position der sachverwandten Bereiche mit einem Mitglied aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen zu besetzen ist. Sie ist vom Ausschuss selbst für eine Amtsperiode zu benennen und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Rechtsgrundlage: § 35 Abs. 7 Nr. 9, Abs. 8 Satz 1, Abs. 9 Satz 2 AG KJHG, § 4a SGB VIII und RS Sen BJF 1/2022 Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den Bezirksverordnetenvorsteherin |
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