Drucksache - 0300/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600 Stadtentwicklungsamt
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Drs.-Nr: 0300/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Beschlussfassung-
über die Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet Luisenstadt (Mitte) - ISEK 2021 Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für das Fördergebiet Luisenstadt (Mitte) - ISEK 2021 - in der beigefügten Fassung von Dezember 2021 festzusetzen. A) Begründung: 2005 wurden Teile der Luisenstadt in Mitte und Kreuzberg in das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen, um die städtebaulichen Brüche entlang des ehemals trennenden Mauerstreifens zu überwinden sowie die Quartiere unter Wahrung ihrer Identität und Baukultur zu entwickeln. Ergänzend zum Fördergebiet Luisenstadt legte der Berliner Senat am 15. März 2011 in der 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten die Nördliche Luisenstadt als Sanierungsgebiet fest. Die Ziele und Maßnahmen der beabsichtigten Entwicklung der Luisenstadt in Mitte und Kreuzberg wurden erstmalig 2010 in einem Städtebaulichen Rahmenplan Luisenstadt festgeschrieben. Dieser Rahmenplan wurde am 30.03.2010 vom Bezirksamt Mitte als Integriertes Stadtentwicklungskonzept beschlossen (InSEK Luisenstadt 2010). In Anbetracht des 2021 erreichten Durchführungsstands, neuer Anforderungen und veränderter Rahmenbedingungen ist 15 Jahren nach dem Start der Förderung und 10 Jahre nach dem Beginn des Sanierungsverfahrens eine Überprüfung und Aktualisierung des ISEKs erforderlich. Die Fortschreibung erfolgt teilräumlich getrennt. Für das Teilfördergebiet Luisenstadt (Kreuzberg) liegt seit 2016/2017 ein fortgeschriebenes ISEK vor. Für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt wurde 2018 ein aktualisierter Rahmenplan aufgestellt und vom Bezirksamt Mitte am 07.05.2019 beschlossen. Für das Teilfördergebiet Luisenstadt (Mitte) soll die Fortschreibung mit dem hier vorgelegten ISEK 2021 abgeschlossen werden. Mit der ISEK-Fortschreibung 2021 ist keine grundsätzliche Änderung der Stadtentwicklungskonzeption für die Luisenstadt (Mitte) bezweckt. Nach wie vor werden drei Prämissen verfolgt: Erhalten, Erneuern und Entwickeln. Das Erfordernis eines aktualisierten ISEKs ergibt sich jedoch aus dem anhaltenden und prognostizierten Einwohnerwachstum und den daraus resultierenden zusätzlichen Bedarfen an sozialer und grüner Infrastruktur. Zugleich ist auch auf die hohe Wohnungsnachfrage zu reagieren, die zu einem angespannten Wohnungsmarkt im Fördergebiet führt und sich in kontinuierlich steigenden Miet- und Grundstückspreise widerspiegelt. Eine Steuerung des Wohnungsbaus und der Wohnraumversorgung im Sinne einer sozial verträglichen Entwicklung ist notwendig. Als zentrale Querschnittsaufgabe gewinnt zudem die Anpassung an den Klimawandel eine zunehmende Bedeutung. Diese Herausforderungen führen zu neuen Aufgaben und Projekten. Als informelles städtebauliches Planungsinstrument greift das ISEK nicht nur bestehende, abgestimmte Planungen und Konzepte auf, sondern reagiert auch auf die neuen Handlungserfordernisse und gewährleistet einen langfristigen Orientierungsrahmen. Auf Grund des integrativen Anspruchs behandelt das ISEK das Fördergebiet Luisenstadt (Mitte) ganzheitlich, also unter Einschluss seiner baulichen, funktionalen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Situation. Im Ergebnis fasst das ISEK die Entwicklungsziele für das Fördergebiet in einem Gesamtkonzept zusammen. Zugleich bildet es die formale Voraussetzung für die Programm- und Finanzplanung sowie die Ableitung förderfähiger Bau- und Investitionsmaßnahmen im Fördergebiet. Durch die Überlagerung von Förder- und Sanierungsgebiet dient die ISEK-Fortschreibung auch der Konkretisierung von Sanierungszielen für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt. Damit wird eine Kongruenz der ISEK-Ziele mit den Sanierungszielen gewährleistet. Die Erarbeitung und Umsetzung des ISEKs ist als eine interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen. Durch die integrierte Herangehensweise ist die Erstellung eines ISEKs ein vielfach bewährtes Instrument, den lokalen Herausforderungen mit einem zwischen verwaltungsinternen und – externen Akteuren abgestimmten Handeln zu begegnen.
B) Rechtsgrundlage: Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März 2011
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Für die Vorbereitung und Realisierung von öffentlichen Bauvorhaben, die sich aus den Zielvorgaben und Projektes des ISEKs ergeben, sind öffentliche Mitteln für Grunderwerb, Planung und Herstellung sowie Koordination erforderlich. Die Maßnahmen sind Bestandteil der zwischen dem Bezirksamt Mitte und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen abgestimmten Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für das Fördergebiet Luisenstadt (Mitte). Zur Finanzierung werden überwiegend Städtebauförderungsmittel, Sanierungsförderungsmittel und Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen zur Verfügung gestellt.
keine Anlage: Entwicklungskonzept für das Fördergebiet Luisenstadt (Mitte) - ISEK 2021 in digitaler Form Berlin, den
Bezirksstadtrat Gothe Bezirksbürgermeister von Dassel
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