Drucksache - 0297/VI  

 
 
Betreff: Agenda 2030 - Nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 25.04.2022
2. Anlage

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 05.04.2022

Bezirksbürgermeister Tel.: 32200

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0297/VI

Mitte von Berlin


VI

  1. Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Agenda 2030 - Nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene gestalten

 

Das Bezirksamt hat am 12.04.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Bezirk Mitte von Berlin schließt sich der anliegenden Erklärung „Agenda 2030 Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ an.

 

Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich auf ihrem Gipfel der Staats- und

Regierungschefs vom 25.-27.09.2015 in New York auf einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung geeinigt. Diese so genannte Agenda 2030 knüpft an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen an. Die neue Agenda 2030 umfasst einen Zeitraum von 15 Jahren ab jetzt bis 2030. Darin sind zwei der größten Herausforderungen für eine gerechte Welt eng miteinander verknüpft, die der Armutsbekämpfung und das Ziel nachhaltiger Entwicklung.

 

Kommunen haben für die Umsetzung der in der Agenda 2030 formulierten Ziele eine besondere Bedeutung. In aller Welt stehen Kommunen beim Kampf gegen die Armut sowie bei globalen Umweltherausforderungen an vorderster Front. Die neue Agenda 2030 bildet nun einen übergeordneten Rahmen für die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Kernstück der Agenda 2030 sind so genannten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). In allen dieser insgesamt 17 Ziele geht es darum, für gemeinsame Anliegen und öffentliche Güter auch gemeinsame Sorge zu übernehmen wie etwa für das Klima, die biologische Vielfalt, das Wasser und den Boden. Gemeinsam das Welthandelssystem fair zu gestalten, soziale Gerechtigkeit zu etablieren oder Frieden zu sichern, werden als Aufgabe aller festgeschrieben. In diesem Rahmen wollen Staaten, Kommunen, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft für globale Ziele gemeinsam Verantwortung tragen.

 

Das für Kommunen wichtigste Ziel ist das so genannte „Stadtziel“: Städte und Siedlungen inklusiv sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen (Ziel 11). Aber auch die Ziele 3 „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“, 4 „Hochwertige Bildung gewährleisten“, 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern“, 9 „Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ oder 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ sind sehr kommunalrelevant, siehe auch: https://sustainabledevelopment.un.org/topics, https://www.bmz.de/de/agenda-2030  oder https://17ziele.de/.

 

Die neuen Entwicklungsziele sind mehr als eine Fortführung der Millenniumsziele. Ziel ist es nicht mehr, Veränderungen alleine im Globalen Süden herbeizuführen, sondern es geht auch um eine neue Perspektive und eine neue Balance in allen Teilen der Welt, egal ob Entwicklungs-, Schwellen- oder Industrieland. Die Agenda 2030 wurde von 193 Ländern beschlossen und gilt nicht nur für Länder im Globalen Süden, sondern auch im Norden. Auch dieser muss sich wandeln für eine gerechtere Welt.

 

Ohne die Mitwirkung der Kommunen wird die internationale Agenda 2030 weitgehend wirkungslos bleiben. Deswegen will das Bezirksamt Mitte die internationale Agenda 2030 auf lokaler Ebene umsetzen und diese in die jährlichen Bezirksamtsziele integrieren so wie auch schon in 2022.

 

Die Unterzeichnung der Resolution „Agenda 2030 Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ hat zudem folgende gleichstellungsrelevante, behindertenrelevante, integrationsrelevante sowie sozialraumrelevante Auswirkungen im Bezirk:

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

Die Stärkung und Beteiligung von Frauen und Mädchen ist eine grundlegende Voraussetzung zur Beendigung von Armut, Ungleichheit und Gewalt und notwendig für eine friedliche, gerechte und nachhaltige Welt. Aus diesem Grund ist die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung aller Frauen und Mädchen ein eigenständiges Ziel der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDG 5).

 

Dazu zählt konkret:

-          Die Beendigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen und die Beseitigung jeglicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich (SDG 5 Geschlechtergleichheit).

-          Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben (SDG 5 Geschlechtergleichheit).

-          Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen (SDG 5 Geschlechtergleichheit).

-          Chancengleichheit durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze gewährleisten, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter Maßnahmen in dieser Hinsicht (SDG 10 Weniger Ungleichheiten).

 

 

Behindertenrelevante Auswirkungen

 

Das zentrale Motto der Agenda 2030 lautet „leave no one behind“, weshalb die Ziele alle Menschen erreichen müssen. Aus diesem Grund sind Menschen mit Behinderung eine wichtige Zielgruppe, die überall einbezogen werden muss. Inklusion ist dabei das übergreifende Konzept für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen für alle Menschen auch von Menschen mit Behinderung.

 

Dazu zählt konkret: 

-          Eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und eine sichere, inklusive und effektive Lernumgebung für (SDG 4 Hochwertige Bildung).

-          Inklusives Wachstum durch einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt (SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum).

-          Soziale, ökonomische und politische Inklusion durch den Abbau jeglicher Barrieren (SDG 10 Weniger Ungleichheit)

-          Städte und Siedlungen inklusiv, sicher und widerstandsfähig machen (inklusive Wohngebiete; sichere und inklusiven Grünflächen und öffentliche Räume) (SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden)

-          Inklusive Institutionen auf allen Ebenen (SDG 16 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen)

 

 

Integrationsrelevante Auswirkungen:

 

In der Agenda 2030 finden sich vielfältige Bezüge zu Migration und Integration. Bei der Umsetzung der Ziele ist die Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte unbedingt zu berücksichtigen. Die Durchsetzung der Partizipation und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte betrifft als Querschnittsthema nahezu alle Lebensbereiche und berührt daher viele Bereiche kommunalen Verwaltungshandelns. Folglich ist die Partizipation und Integration der Zielgruppe in allen Ämtern und Organisationseinheiten des Bezirksamtes zu beachten. Die erfolgreiche Umsetzung der Agenda 2030 setzt den Zugang zu Rechten voraus. rden und Hemmnisse zu einer gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Zuwanderungs-geschichte sind abzubauen.  

 

Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte ist insbesondere bei den nachfolgenden Zielen zu beachten:

-          Chancengleichheit gewährleisten durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter Maßnahmen in dieser Hinsicht (SDG 10 Weniger Ungleichheit).

-          Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen und hochwertigen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen (SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen).

-          Zugang zu hochwertiger Bildung erreichen (SDG 4 Hochwertige Bildung)

-          Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für Arbeitsmigrant*innen herstellen (SDG 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum)

-          Allen Menschen Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum verschaffen (SDG 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden)

-          Gleichberechtigter Zugang zu Justiz (SDG 16 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).

 

 

Sozialraumrelevante Auswirkungen:

 

Durch das Ziel 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ hat die Agenda 2030 eine bedeutende Wirkung auf die urbanen und ländlichen Sozialräume.

 

Dazu zählt konkret:

-          Der Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung (Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden).

-          Der Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle und die Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs (Ziel 11- Nachhaltige Städte und Gemeinden).

-          Die inklusive und nachhaltige Verstädterung und eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung (Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden).

-          Die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken (Ziel 11).

-          Den Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen (Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden).

-          Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten (Ziel 4 hochwertige Bildung).

 

 

A)      Rechtsgrundlage

§§ 15, 36 BezVG i.V.m. den Zielen der UN - Sustainable Development Goals (zu Deutsch: Ziele für nachhaltige Entwicklung), welche 17 Ziele und 169 Unterziele beinhaltet, woraus sich die Agenda 2030 ableitet

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Nicht bezifferbar

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

Berlin, den

Bezirksbürgermeister von Dassel 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen