Drucksache - 0274/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Mitte von Berlin Tel.: 24550 Drucksache Nr.: 0274/ VI Vorlage -zur Beschlussfassung- über die Berufung eines beratenden Mitglieds aus freigeistigen Verbänden für den Jugendhilfeausschuss (JHA) Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die durch den freigeistigen Verband HvD Deutschland e.V. – Berlin-Brandenburg, benannte Person Frau Monika Fabri, Lebenskundelehrerin wird als beratendes Mitglied von der Bezirksverordnetenversammlung berufen. A) Begründung: Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG ein beratendes Mitglied freigeistiger Verbände sowie gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG eine Stellvertretung an. Beide Mitglieder sind gemäß § 35 Abs. 8 Satz 1 AG KJHG von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zu benennen und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Die Berufung einer Stellvertretung erfolgt wegen fehlender Benennung nicht. Rechtsgrundlage: § 35 Abs. 7 Nr. 7 und Abs. 8 Satz 1 AG KJHG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den Jelisaweta Kamm Bezirksverordnetenvorsteherin |
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