Drucksache - 0273/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rücksseite)
Mitte von Berlin Tel.: 24550
Drucksache Nr.: 0273/ VI Vorlage -zur Beschlussfassung- über die Berufung eines beratenden Mitglieds und einer Stellvertretung aus der Evangelischen Kirche für den Jugendhilfeausschuss (JHA) Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die durch die Evangelische Kirche benannten Personen Frau Dörthe Gülzow, Pfarrerin und Beauftragte für die Arbeit mit Jugendlichen im Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte als beratendes Mitglied und Frau Dorothée Böcker, Sozial- und Inklusionspädagogin im Team UNBOX im Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte, als stellvertretendes beratendes Mitglied werden von der Bezirksverordnetenversammlung berufen. A) Begründung: Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG ein beratendes Mitglied der Evangelischen Kirche sowie gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG eine Stellvertretung an. Beide Mitglieder sind gemäß § 35 Abs. 8 Satz 1 AG KJHG von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zu benennen und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Rechtsgrundlage: § 35 Abs. 7 Nr. 7, Abs. 8 Satz 1 und Abs. 9 Satz 2 AG KJHG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den
Jelisaweta Kamm Bezirksverordnetenvorsteherin |
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