Drucksache - 0273/VI  

 
 
Betreff: über die Berufung eines beratenden Mitglieds und einer Stellvertretung aus der Evangelischen Kirche für den Jugendhilfeausschuss (JHA)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteherin der BVVVorsteherin der BVV
Verfasser:Kamm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. VzB Vorsteherin vom 09.05.2022
2. Beschluss vom 19.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

(Text siehe Rücksseite)

 

 


Bezirksverordnetenversammlung Datum: 09.03.2022

Mitte von Berlin Tel.: 24550

Amt/SE/OE

 Drucksache Nr.: 0273/ VI


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Berufung eines beratenden Mitglieds und einer Stellvertretung aus der Evangelischen Kirche für den Jugendhilfeausschuss (JHA)

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die durch die Evangelische Kirche benannten Personen Frau Dörthe Gülzow, Pfarrerin und Beauftragte für die Arbeit mit Jugendlichen im Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte als beratendes Mitglied und Frau Dorote Böcker, Sozial- und Inklusionspädagogin im Team UNBOX im Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte, als stellvertretendes beratendes Mitglied werden von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

A)    Begründung:

Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG ein beratendes Mitglied der Evangelischen Kirche sowie gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG eine Stellvertretung an. Beide Mitglieder sind gemäß § 35 Abs. 8 Satz 1 AG KJHG von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zu benennen und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.

Rechtsgrundlage:

§ 35 Abs. 7 Nr. 7, Abs. 8 Satz 1 und Abs. 9 Satz 2 AG KJHG

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den

 

Jelisaweta Kamm

Bezirksverordnetenvorsteherin

 
 

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