Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten,
- geeignete Flächen an bezirkseigenen Gebäuden und Anlagen für Streetart- & Graffiti-Kunst freizugeben.
Dies sollen sowohl Wandflächen von Schulen und Jugendeinrichtungen sein, auf denen mit Unterstützung von Expert:innen Graffiti-Kunst gestaltet werden kann, als auch frei zugängliche Flächen („Halls of Fame“), die allen Interessierten zugänglich sind.
Beispielsweise sind zu prüfen:
- Die Mauern am Bundesratsufer (https://1drv.ms/u/s!AvDvbsg_0iWPgplfRE9psit4PMuVsw?e=CG6dCE)
- Die Brandwand der Kulturfabrik Lehrter Straße am Spielplatz
- Die Brandwand des Tiergarten-Gymnasiums
- Die Abstellanlage für Müll hinter der Schiller-Bibliothek
- Die Betonmauer am Eingang zum Park am Nordbahnhof
- Projekte von Schulen und Jugendeinrichtungen zu initiieren und zu unterstützen. Dazu sollen Wände oder Freiräume für die freie künstlerische Gestaltung (beispielsweise für Graffiti) für die Schüler*innen bereitgestellt werden bzw. bei Neubauten und Sanierungen eingeplant werden. Wenn möglich, sollen diese Flächen dauerhaft für künstlerische Gestaltung und Projekte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollten auch temporäre künstlerische Zwischennutzungen in Betracht gezogen und ermöglicht werden. Das Projekt „Legale Graffitiwand für Steglitz-Zehlendorf“ könnte als Beispiel dienen.
- Die bezirklichen Gebäude und Anlagen besser vor ungenehmigten Schmierereien zu schützen und, falls solche entdeckt werden, unverzüglich und nachhaltig dagegen vorzugehen. Vor allem Denkmale – auch Gartendenkmale – müssen deutlich besser geschützt werden.
Erledigungsfrist: 10.10.2022