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Betreff: |
Ressortübergreifend agieren - Stadtgrün durch integrierte Planung ausreichend berücksichtigen! |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Verfasser: | Massalme, Sisauri, Schellenberger und die übrigen Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | |
Drucksache-Art: | Antrag | Beschluss |
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Beteiligt: | Fraktion der SPD |
Beratungsfolge: |
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: - Die verfahrensführende Abteilung im Bezirksamt muss bei Bauvorhaben nach § 31 BauGB sowie § 34 BauGB den Fachbereich für Naturschutz und Freiraumentwicklung frühzeitig, d.h. bereits bei Abstimmungen zu planungsrechtlichen Fragen mit Bauherr*in, einbinden und die Belange zum Schutz von Grünflächen und Baumbeständen vorrangig berücksichtigen. Die Lage und Ausbildung der Baukörper sowie der Erschließungs- und Aufstellflächen sind hierbei nach dem bestmöglichen Erhalt von Bestandsbäumen auszurichten.
- Bei der Entwicklung und Qualifizierung von Bebauungsplänen ist der bestmögliche Erhalt von Bestandsbäumen sowie die ökologische Aufwertung von Grünflächen nachzuweisen. Die Lage und Ausbildung der Baukörper sowie der Erschließungs- und Aufstellflächen richten sich hierbei nach dem bestmöglichen Erhalt von Bestandsbäumen. Gründächer sind nicht als dirkete Ausgleichsmaßnahme zu betrachten.
Erledigungsfrist: 10.10.2022 |
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