Drucksache - 0252/VI  

 
 
Betreff: Ressortübergreifend agieren - Stadtgrün durch integrierte Planung ausreichend berücksichtigen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Massalme, Sisauri, Schellenberger und die übrigen Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Entscheidung
18.05.2022 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
25.05.2022 
7. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 09.03.2022
2. BE StadtE vom 25.05.2022 (und UNGK vom 18.05.2022)
3. Beschluss vom 16.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die verfahrensführende Abteilung im Bezirksamt muss bei Bauvorhaben nach § 31 BauGB sowie § 34 BauGB den Fachbereich für Naturschutz und Freiraumentwicklung frühzeitig, d.h. bereits bei Abstimmungen zu planungsrechtlichen Fragen mit Bauherr*in, einbinden und die Belange zum Schutz von Grünflächen und Baumbeständen vorrangig berücksichtigen. Die Lage und Ausbildung der Baukörper sowie der Erschließungs- und Aufstellflächen sind hierbei nach dem bestmöglichen Erhalt von Bestandsbäumen auszurichten.

 

  1. Bei der Entwicklung und Qualifizierung von Bebauungsplänen ist der bestmögliche Erhalt von Bestandsbäumen sowie die ökologische Aufwertung von Grünflächen nachzuweisen. Die Lage und Ausbildung der Baukörper sowie der Erschließungs- und Aufstellflächen richten sich hierbei nach dem bestmöglichen Erhalt von Bestandsbäumen. Gründächer sind nicht als dirkete Ausgleichsmaßnahme zu betrachten.

 

 

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 10.10.2022

 
 

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