Drucksache - 0183/VI  

 
 
Betreff: Cafe Leo vollständig erhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fischer, Riedel, Benzenberg 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2022 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
15.12.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 08.02.2022
2. Austauschbl. SPD+LINKE vom 17.02.2022
3. 2. Austauschbl. SPD + LINKE vom 10.05.2022
4. Beschluss vom 19.05.2022
5. VzK SB vom 22.11.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                               20.09.2022

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0183/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Cafe Leo vollständig erhalten !

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0183/VI)

 

Bezugnehmend auf den Beschluss der BVV vom 20.1.22 zur DS 0035/VI wird das Bezirksamt ersucht, die Beseitigungsanordnung vom 18.01.2022 an den Betreiber des Café Leo unverzüglich zurückzunehmen sowie sämtliche Maßnahmen, insbesondere die Anordnung von Rückbaumaßnahmen, zu unterlassen bzw. abzubrechen, die das Café Leo in seiner Arbeit als wichtigen Kiez- und Präventionsort auf dem Leopoldplatz beeinträchtigen oder in seiner Existenz bedrohen. Dies ist bis zum rechtskräftigen Abschluss aller laufenden Anträge sowie Widerspruchsverfahren einschließlich gerichtlicher Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin des aktuellen Betreibers bezüglich des Café Leo einzuhalten.

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, vorrangig eine einvernehmliche Lösung mit dem aktuellen Betreiber zu finden, insbesondere:

- den Weiterbetrieb des Café Leo durch den jetzigen Betreiber zu ermöglichen.

- den weiteren Verlauf des Prozesses für den jetzigen Betreiber mit der geringstmöglichen finanziellen Last zu gestalten.

- zu prüfen, inwieweit sich die Konzepte, die vom jetzigen Betreiber des Café Leo und der Wendepunkt gGmbH im Interessenbekundungsverfahren zum Café Leo eingereicht wurden, auf dem Leopoldplatz vereinbaren lassen.
Im Zuge dieser Prüfung soll auch das Gespräch mit den beiden Akteuren gesucht werden und mögliche Optionen diskutiert werden, die beiden Akteuren insbesondere dem jetzigen Betreiber eine Existenz auf dem Leopoldplatz oder angrenzenden Gebieten sichern.

Das Bezirksamt hat am 11.10.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Gerichtsverfahren, welches im ersten Halbjahr anhängig war, bezog sich auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Beseitigungsanordnung vom 18.01.2022. Der damit verbundene Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Berlin wurde durch Beschluss vom 20.05.2022 als unstatthaft zurückgewiesen.

Im Nachgang des Gerichtsverfahrens konnte unter Einbeziehung der bezirklichen Präventionskoordination sowie dem Rechtsamt mit dem Betreiber des Café Leo eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. In Erfüllung dieser Einigung hat der Betreiber am 22.08.2022 dem Bezirksamt Mitte von Berlin seinen Kiosk „Café Leo“ übereignet und übergeben. Der Betreiber erhielt seine hinterlegte Kaution zurück und es wurde festgelegt, dass keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen. Durch diese interessengerechte Lösung zwischen allen Beteiligten konnten zugleich alle noch offenen Widerspruchsverfahren abgeschlossen werden. Mit der Wendepunkt gGmbH ist die Ausführung der sozialen Kontrolle auf dem vorderen Leopoldplatz im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts weiterhin gegeben.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 Berlin, den 11 .10.2022

Stellv. Bezirksbürgermeister Hr. Gothe Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 
 

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