Drucksache - 0183/VI
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 22600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0183/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Cafe Leo vollständig erhalten ! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0183/VI)
Bezugnehmend auf den Beschluss der BVV vom 20.1.22 zur DS 0035/VI wird das Bezirksamt ersucht, die Beseitigungsanordnung vom 18.01.2022 an den Betreiber des Café Leo unverzüglich zurückzunehmen sowie sämtliche Maßnahmen, insbesondere die Anordnung von Rückbaumaßnahmen, zu unterlassen bzw. abzubrechen, die das Café Leo in seiner Arbeit als wichtigen Kiez- und Präventionsort auf dem Leopoldplatz beeinträchtigen oder in seiner Existenz bedrohen. Dies ist bis zum rechtskräftigen Abschluss aller laufenden Anträge sowie Widerspruchsverfahren einschließlich gerichtlicher Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin des aktuellen Betreibers bezüglich des Café Leo einzuhalten. Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, vorrangig eine einvernehmliche Lösung mit dem aktuellen Betreiber zu finden, insbesondere: - den Weiterbetrieb des Café Leo durch den jetzigen Betreiber zu ermöglichen. - den weiteren Verlauf des Prozesses für den jetzigen Betreiber mit der geringstmöglichen finanziellen Last zu gestalten. - zu prüfen, inwieweit sich die Konzepte, die vom jetzigen Betreiber des Café Leo und der Wendepunkt gGmbH im Interessenbekundungsverfahren zum Café Leo eingereicht wurden, auf dem Leopoldplatz vereinbaren lassen. Das Bezirksamt hat am 11.10.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Gerichtsverfahren, welches im ersten Halbjahr anhängig war, bezog sich auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Beseitigungsanordnung vom 18.01.2022. Der damit verbundene Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Berlin wurde durch Beschluss vom 20.05.2022 als unstatthaft zurückgewiesen. Im Nachgang des Gerichtsverfahrens konnte unter Einbeziehung der bezirklichen Präventionskoordination sowie dem Rechtsamt mit dem Betreiber des Café Leo eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. In Erfüllung dieser Einigung hat der Betreiber am 22.08.2022 dem Bezirksamt Mitte von Berlin seinen Kiosk „Café Leo“ übereignet und übergeben. Der Betreiber erhielt seine hinterlegte Kaution zurück und es wurde festgelegt, dass keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen. Durch diese interessengerechte Lösung zwischen allen Beteiligten konnten zugleich alle noch offenen Widerspruchsverfahren abgeschlossen werden. Mit der Wendepunkt gGmbH ist die Ausführung der sozialen Kontrolle auf dem vorderen Leopoldplatz im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts weiterhin gegeben. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 11 .10.2022 Stellv. Bezirksbürgermeister Hr. Gothe Bezirksstadträtin Dr. Neumann |
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